Die Antworten auf Eure Lockdown-Fragen
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Die Antworten auf Eure Lockdown-Fragen

07.01.2021

Kinderbetreuung und Homeoffice

Dürfen Geschwisterkinder zur Betreuung zu einem Familienmitglied?

Ein Haushalt und maximal eine weitere Person - das sind die neuen Kontaktregeln. Kinder unter 14 Jahren zählen da allerdings nicht mit rein, es ist also möglich, diese zur Betreuung zum Beispiel bei bei den Großeltern abliefern, ist demnach eigentlich nicht möglich. Gesundheitsminister Lucha verweist allerdings auch auf die Empfehlung aus dem letzten Frühjahr, die Großeltern überhaupt nicht zu besuchen als wirkungsvolle Maßnahme.

Wer hat Anspruch auf Notbetreuung in Schulen und Kitas?

Anspruch auf Notbetreuung besteht laut Kultusministerium, wenn beide Erziehungsberechtigte durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung ihrer Kinder gehindert sind und keine andere Betreuungsperson zu Verfügung steht. Dabei ist egal, ob der Job an der Arbeitsstelle oder im Home-Office ausgeübt wird.

Es muss sich dabei nicht um einen systemkritischen Beruf handeln. Der Beruf muss aber tatsächlich an der Betreuung des Kindes hindern. Es könnte aber sein, dass bei begrenzten Betreuungsplätzen, ähnlich wie im letzten Frühjahr, Eltern in systemrelevanten Berufen bevorzugt werden.

Anspruch besteht ebenfalls, wenn die Eltern studieren oder eine Schule besuchen, sofern noch in diesem Jahr die Abschlussprüfung ansteht. Bei Alleinerziehenden kommt es nur auf deren Beruf oder Studium an.

Die Orientierungshilfen zur Notbetreuung des Kultusministeriums findet Ihr hier: für Schulen | für Kitas

Ich arbeite im Homeoffice – kann ich mein Bahn-Abo pausieren?

Viele Pendler arbeiten jetzt zuhause, das Monatsabo der Bahn läuft trotzdem weiter. Zumindest beim Verkehrsverbund VVS ist ein Pausieren des Abos nicht möglich, so Abteilungsleiter Tarif Dirk Dietz. Wer im März aber noch im Abo ist, erhält im April eine halbe Monatsrate zurück. Dieser Treuebonus gilt auch in anderen Verkehrsverbünden in Baden-Württemberg. Ausgenommen davon sind Schüler und Studenten. Mehr Infos dazu findet Ihr hier.

Kontaktbeschränkungen

Neue Regeländerung für Kinder U14!

Kinder unter 14 zählen nun doch nicht mit, wenn es um die neuen Kontaktbeschränkungen geht! Winfried Kretschmann sagte dazu: "Um familiäre Härten abzumildern, und insbesondere den Bedürfnissen von Familien mit kleinen Kindern oder Alleinerziehenden gerecht zu werden, werden dabei Kinder bis 14 Jahren in Baden-Württemberg aber nicht mitgezählt".

Ich darf meinen Bruder und seine Freundin besuchen, sie aber nicht mich – warum?

Gesundheitsminister Lucha formulierte dazu im antenne1-Interview: „Es kann nicht alles nach schlusslogischen Kriterien aufgelöst werden“. Auf die Kernbotschaft komme es an – und die sei, Kontakte zu reduzieren.

Darf ich als Alleinerziehende mit zwei kleinen Kindern andere Personen besuchen?

Nach der neuesten Regeländerung ist das nun erlaubt, da Kinder unter 14 nicht mitzählen.

Schule und Kitas

Sind die Schulen komplett zu oder gibt es Onlineunterricht?

Solange die Kids nicht in die Schule gehen dürfen heißt es: Homeschooling. Die Lehrer dürfen an den Grundschulen frei entscheiden ob sie ihren Schülern zum Beispiel Arbeitsblätter in den Briefkasten werfen oder per Mail schicken, oder ob sie mit digitalen Lernprogrammen arbeiten.  Für Schüler der weiterführenden Schulen wird Fernunterricht angeboten.

Welche Regeln gelten für Abschlussklassen und -prüfungen?

Ab 11. Januar gibt es für Abschlussklassen Fernunterricht. Wenn es die Zahlen zulassen, könnte es in Baden-Württemberg ab dem 18. Januar auch wieder Präsenzunterricht geben.

Alle Abschlussprüfungen werden nach hinten verlegt, damit Schüler mehr Zeit zum Lernen haben. Das gilt für alle Schularten, nicht nur das Abitur. Dieses findet beispielsweise erst am 4. Mai statt.

In den schriftlichen Abschlussprüfungen sollen mehr Aufgaben zur Vorauswahl angeboten werden. Die Lehrer können damit die Themen auswählen, bei denen sie sicher sind, dass sie ausreichend behandelt und verstanden wurden.

Wie wahrscheinlich ist es, dass Kitas und Grundschulen ab dem 18. Januar wieder öffnen?

Das Kultusministerium sieht die Schulen nicht als Treiber der Pandemie. Ab dem 18. Januar sollen daher Grundschulen und Kitas wieder öffnen, sofern es die Infektionszahlen zulassen. Was das genau bedeutet, soll kommende Woche innerhalb der Landesregierung besprochen werden.