Fragen und Antworten zur Briefwahl
Wer nicht am Wahltag im Wahllokal wählen kann oder möchte, wählt per Brief. Zu normalen Zeiten praktisch, wenn man gerade im Urlaub ist, in diesem Jahr könnte für einige auch das Corona-Virus ein Grund dafür sein. Jeder fünfte hat bei der letzten Landtagswahl per Brief abgestimmt, der Trend ging die letzten Jahre nach oben.
Muss ich die Briefwahl beantragen?
Ja, die Briefwahlunterlagen bekommt Ihr nicht automatisch zugeschickt, sondern Ihr müsst sie beantragen. Der Vorschlag, die Briefwahlunterlagen coronabedingt gleich mit der Wahlbenachrichtigung zu verschicken, wurde im Landtag abgelehnt.
Gründe müsst Ihr beim Beantragen nicht angeben. Alle Infos dazu findet Ihr auf Eurer Wahlbenachrichtigung. Wenn Ihr die bis zum 21. Februar noch nicht bekommen habt, fragt bei Eurem Rathaus nach. Teils könnt Ihr die Briefwahlunterlagen auch online beantragen. Dazu braucht Ihr die Angaben auf Eurer Wahlbenachrichtigung.
Bis wann kann ich die Briefwahl beantragen?
Die Briefwahlunterlagen könnt Ihr bis spätestens Freitag, 12. März, 18 Uhr beantragen, also bis zwei Tage vor der Wahl. Wenn Ihr sie per Post beantragt, plant besser ein paar Tage mehr ein, damit der Antrag rechtzeitig bei der zuständigen Stelle eintrifft. In bestimmten Fällen, wenn Ihr plötzlich erkrankt zum Beispiel, könnt Ihr den Wahlschein auch noch bis um 15 Uhr am Wahltag beantragen. Alle Wege, auf denen Ihr die Wahlunterlagen beantragen könnt, findet Ihr hier beim Serviceportal BW.
Wann sollte ich die Unterlagen spätestens abschicken?
Bis spätestens zum Tag vor der Wahl könnt Ihr die Briefwahl noch in einen Postkasten werfen – achtet aber darauf, dass der auch noch am selben Tag geleert wird. Am Wahltag selber könnt Ihr die Unterlagen noch bis 15 Uhr beim Wahlamt in Eurem Wahlkreis abgeben. Entweder, Ihr werft sie dort in den Briefkasten oder ihr gebt sie persönlich ab. Im Wahllokal könnt Ihr sie allerdings nicht abgeben.
Ich habe Briefwahl beantragt, möchte aber doch lieber vor Ort wählen - geht das?
Ja, das ist möglich. Wenn Ihr die Briefwahlunterlagen noch nicht abgeschickt habt und am Wahltag doch lieber im Wahllokal wählen wollt, ist das kein Problem. Ihr müsst dann allerdings Euren Wahlschein vorlegen.
Darf ich den Stimmzettelumschlag mit Tesa zukleben?
Bei den ganzen Zetteln und Umschlägen für die Briefwahl kann man schon mal durcheinander kommen. Da vergisst man vielleicht, die Eidesstattliche Erklärung beizulegen, reist den Umschlag also wieder auf, aber jetzt klebt er nicht mehr - darf man ihn dann mit Klebefilm zukleben? Oder wird er dadurch aussortiert und ungültig? Keine Sorge, wichtig ist nur, dass er verschlossen ist. Ihr könnt ihn also problemlos öffnen und wieder verschließen, ohne, dass Eure Stimme ungültig wird.