Darf ich mit Erkältung ins Wahllokal?
Was ändert sich im Wahllokal durch Corona?
Zunächst einmal: möglicherweise der Ort, an dem Ihr wählt. Wenn Ihr am Wahltag Eure Stimme direkt in die Urne werfen möchtet, geht das in Eurem Wahllokal. Das können Gemeindehäuser, Rathäuser oder Sporthallen sein. Auch dort müssen die die üblichen Hygienevorschriften eingehalten werden, allen voran der Abstand. Einige Räume, die bei Wahlen bisher dafür genutzt wurden, sind zu klein. Es kann also sein, dass Ihr Eure Stimme nicht in Eurem gewohnten Wahllokal abgeben könnt, sondern an einem anderen Ort – schaut also vorher unbedingt nochmal auf Eure Wahlbenachrichtigung, welcher Wahlraum angegeben ist. Wenn Ihr in einem anderen Wahllokal wählen möchtet, geht das auch, das müsst Ihr allerdings vorab beantragen.
Maskenpflicht im Wahllokal
Wie beim Einkauf oder in der Bahn gilt auch im Wahllokal die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer einfachen OP-Maske. Einen Überblick über die Maskentypen haben wir Euch hier zusammengestellt. Ausnahmen gibt es nur bei ärztlicher Bescheinigung, sonst dürft Ihr ohne Maske nicht vor Ort wählen. Im Wahllokal sollten außerdem Desinfektionsmöglichkeiten angeboten werden.
Wann darf ich nicht im Wahllokal wählen?
Fieber, trockener Husten oder Schwierigkeiten beim Schmecken und Riechen – wenn Ihr Symptome einer Corona-Erkrankung zeigt, dürft Ihr nicht im Wahllokal wählen. Das gilt auch, wenn Ihr in den letzten 10 Tagen* vor der Wahl Kontakt hattet zu jemandem, der sich mit der Krankheit angesteckt hat. *So lautet die Corona-Verordnung des Landes, in einzelnen Gemeinden kann das abweichen - für die Stadt Stuttgart gelten beispielsweise die letzten 14 Tage.
Was, wenn ich am Wahlsonntag Symptome zeige?
In dem Fall könnt Ihr ausnahmsweise immer noch Briefwahl beantragen, und zwar bis spätestens 15 Uhr am Wahltag. Die Briefwahlunterlagen könnte dann jemand anderes mit einer schriftlichen Vollmacht abholen, ihr füllt Sie aus und lasst sie zum zuständigen Wahlamt bringen. Ihr könnt die Briefwahlunterlagen nicht ins Wahllokal bringen. Informiert Euch aber am besten direkt bei Eurer Gemeinde, wie Ihr in so einem Fall vorgeht. Mehr Infos zur Briefwahl haben wir Euch hier zusammengestellt.
Was muss ich sonst noch beachten?
Das Übliche - vergesst auf keinen Fall Eure Wahlbenachrichtigung, sonst könnt Ihr nicht wählen. Sicherheitshalber solltet Ihr auch Euren Personalausweis mitbringen. Wahlberechtigt bei der Landtagswahl ist grundsätzlich jeder Baden-Württemberger ab 18 Jahren.