Grünes Licht für neuen Glücksspielstaatsvertrag
Der Landtag in Baden-Württemberg hat am Abend dem neuen Glücksspielstaatsvertrag zugestimmt. Er soll am 1. Juli in Kraft treten, allerdings nur, wenn er von mindestens 13 Ländern gebilligt wird. Er sieht unter anderem vor, dass Glücksspiele im Internet wie Online-Poker oder Online-Casinos in Deutschland erlaubt werden. Die Zustimmung des Landtags war notwendig, weil die im Vertrag vereinbarten Grundsätze in Landesrecht umgesetzt werden müssen.
Glücksspiel im Internet war bisher in großen Teilen verboten
Online-Casinos und Online-Poker waren bislang in großen Teilen Deutschlands nicht erlaubt. Bisher hatte nur Schleswig-Holstein Lizenzen dafür vergeben. Gespielt wurde aber trotzdem auch in den anderen Ländern. Auch wegen dieses Booms hatten sich die Länder im März auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag geeinigt. Mit einem regulierten legalen Angebot könne man den Risiken der Spielsucht im Gegensatz zu einem rein illegalen Markt besser vorbeugen und den Jugend- und Spielerschutz durchsetzen, sagte der suchtpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag, Josha Frey.
Der Vertrag sieht nämlich auch Einschränkungen etwa bei der Werbung für Online-Glücksspiel vor. So darf es täglich zwischen 6:00 und 21:00 Uhr keine dafür geben. Für Spieler soll ein individuelles monatliches "anbieterübergreifendes" Einzahlungslimit festgelegt werden, das 1.000 Euro im Monat nicht übersteigen darf. Suchtexperten halten dieses Limit noch für zu hoch.
Vertrag erschwert auch Betrieb von Spielhallen
Spielhallen müssen nach dem Vertrag ab dem 1. Juli einen Mindestabstand von 500 Metern zu Kinder- und Jugendeinrichtungen einhalten. Auch Spielhallen selbst sollten mindestens einen halben Kilometer voneinander entfernt sein. Die Automatenbranche in Baden-Württemberg warnt davor, dass dadurch bis zu 8000 der insgesamt 10 000 Arbeitsplätze wegfallen könnten. Rund 80 Prozent der Spielhallen müssten zum 30. Juni geschlossen werden, weil sie gegen die neuen Bestimmungen verstießen, hieß es.
Bild: Symbolbild (shutterstock/Maxx-Studio)
Hilfe für Betroffene
Unterstützung für Suchtbetroffene bietet unter anderem die Beratungsstelle der EVA Stuttgart - dort werden auch zeitnah Termine vergeben, es gibt Selbsthilfe- und Orientierungsgruppen. Die helfen einem, einzuschätzen, ob man tatsächlich ein Problem hat oder nicht. Mehr Infos gibt es außerdem bei der Landesstelle für Suchtfragen.