Das sind die neuen Corona-Regeln für BW
Die neuen Regeln für Baden-Württemberg
Der Corona-Lockdown wird bis zum 28. März verlängert, aber auch gelockert. Mehr private Kontakte sollen möglich sein, mehr Präsenzunterricht und Öffnungen je nach Infektionsgeschehen. Hier sind die Regeln, wie sie laut Staatsministerium ab Montag, 8. März in Baden-Württemberg gelten sollen. Die Beschlüsse müssen zum Wochenende noch final abgestimmt und in die Corona-Verordnung eingearbeitet werden. Der nächste Corona-Gipfel steht am 22. März an.
Mehr private Kontakte zugelassen
Die strenge Begrenzung privater Kontakte im Kampf gegen die Corona-Pandemie wird gelockert. Ab Montag dürfen sich wieder zwei Haushalte mit insgesamt höchstens fünf Personen treffen - Kinder unter 14 Jahre zählen nicht mit. Und: Paare zählen auch als ein Haushalt, selbst wenn sie nicht zusammenwohnen.
Buchhandlungen und Baumärkte können öffnen
Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte können bei Einhaltung von Hygieneauflagen ab Montag bundesweit wieder öffnen. Damit soll der Flickenteppich beendet und “Einkaufstourismus” verhindert werden. In Baden-Württemberg haben Blumengeschäfte bereits geöffnet. Auch Baumärkte, Buchhandlungen und körpernahe Dienstleistungen (die Friseure haben ja schon offen) sollen ab Montag wieder öffnen dürfen. Wenn bei den körpernahen Dienstleistungen das Gesicht behandelt wird und dadurch keine Maske getragen werden kann, ist ein tagesaktueller, negativer Schnelltest notwendig. Also ein Nachweis, dass der Kunde nicht infiziert ist.
Weitere Lockerungen im Einzelhandel
Liegt die 7-Tage-Inzidenz im Land oder in einer Region stabil (also mindestens 3 Tage am Stück) unter 100, soll Click&Meet möglich sein. Das heißt, ihr könnt im Geschäft einen Termin buchen und Euch dort beraten lassen und einkaufen. Liegt die Inzidenz stabil unter 50, darf der Einzelhandel wieder normal öffnen - unter den Hygienemaßnahmen, wie sie bereits z.B. im Supermarkt gelten.
Mehr Präsenzunterricht
Ab dem 15. März sollen auch die Klassen 5 und 6 wieder in der Schule unterrichtet werden. Das soll das zunächst bis zu den Osterferien gelten, hat die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfahren. Für Grundschulen sei ebenfalls ab dem 15. ein “eingeschränkter Regelbetrieb” geplant. Die Präsenzpflicht soll aber weiterhin ausgesetzt bleiben - wer sein Kind also lieber Zuhause lassen möchte, kann das auch tun. Mehr Infos dazu, wie es an den Schulen weitergeht, haben wir Euch hier zusammengestellt.
Sport in Kleingruppen
Liegt die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50, soll Kontaktfreier Sport im Freien und auf Außensportanlagen mit bis zu Zehn Personen möglich sein. Liegt sie darüber aber stabil unter 100, dürfen es nur noch fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten sein (im Grunde gelten also die gleichen Kontaktbeschränkungen wie auch sonst). Wie es mit Vereinssport weitergeht, ist noch nicht bekannt.
Museen und Gärten
Liegt die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50, dürfen Museen, Galerien und botanische Gärten wieder öffnen. Liegt sie darüber aber stabil unter 100, dürfen sie zwar öffnen, Besucher müssen sich aber vorher anmelden.
Haus- und Fachärzte sollen verstärkt Corona-Impfungen vornehmen
Zur Beschleunigung der schleppend laufenden Corona-Impfungen sollen Haus- und Fachärzte daran spätestens Anfang April umfassender als bisher beteiligt werden. Bisher wird vor allem in extra aufgebauten Impfzentren geimpft.
Bürger erhalten einen kostenlosen Schnelltest pro Woche
Ab der kommenden Woche übernimmt der Bund die Kosten für einen Corona-Schnelltest pro Woche für jeden Bürger. Den soll geschultes Personal etwa in Testzentren oder Praxen abnehmen. Ab Samstag soll es außerdem die ersten Selbsttests im Handel zu kaufen geben - mehr Infos dazu findet Ihr hier.
Notbremse bei hohen Infektionszahlen
Sollten die Infektionszahlen zu sehr steigen, werden die Lockerungen wieder zurückgenommen. Das geschieht, wenn die 7-Tage-Inzidenz auf über 100 steigt. Dann gelten wieder die gleichen Regeln wie im Februar. “Wir dürfen die Fehler vom Herbst, als wir die zweite Welle zu lange haben wüten lassen, nicht wiederholen”, sagte Ministerpräsident Kretschmann dazu.