Anderer Umgang mit Astrazeneca

Anderer Umgang mit Astrazeneca

31.03.2021

Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz

Nachdem die Ständige Impfkommission am heutigen Dienstag die Impfung mit AstraZeneca aufgrund neuer Fälle von Hirnvenenthrombosen neu bewertet hat, kam die Gesundheitsministerkonferenz der Länder am Abend zu folgendem Beschluss:

Der Impfstoff von AstraZeneca kommt, beginnend ab dem 31. März 2021, zum Einsatz bei

a) Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Den Ländern steht es frei, bereits jetzt auch die 60-69Jährigen für diesen Impfstoff mit in ihre Impfkampagne einzubeziehen. Dies gibt die Möglichkeit, diese besonders gefährdete und zahlenmäßig große Altersgruppe angesichts der wachsenden dritten Welle nun schneller zu impfen.

b)    Personen aus den Priorisierungsgruppen 1 und 2 („höchste und hohe Priorität“ nach §§ 2 und 3 der CoronaImpfV), die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die gemeinsam mit dem impfenden Arzt nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung entscheiden, mit AstraZeneca geimpft werden zu wollen.

Für Baden-Württemberg heißt das konkret:

In Baden-Württemberg ist der größte Teil der derzeit Impfberechtigten über 60 Jahre alt. Sie sind also nicht von der Einschränkung betroffen, die Impfung der hochpriorisierten Gruppen geht also weiter. Ab heute werden Personen mit AstraZeneca geimpft, die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder jüngere Personen, die dies gemeinsam mit der impfenden Ärztin/ dem impfenden Arzt nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung entschieden haben.

Für Personen die einen AstraZeneca Termin gebucht haben, aber auf Grund ihres Alters nicht mit diesem Impfstoff geimpft werden können oder wollen gilt Folgendes:
In den Zentren, in denen eine Umbuchung auf einen anderen Impfstoff möglich ist, soll eine Umbuchung direkt vor Ort vorgenommen werden. In diesem Fall soll vor Ort ein passender Zweittermin ausgemacht werden. Kein geimpfter Bürger, keine geimpfte Bürgerin sollte das Impfzentrum ohne Zweittermin verlassen.

Funktioniert die Umbuchung auf einen anderen Impfstoff nicht, kann nach ärztlichem Ermessen freiwillig auch mit AstraZeneca geimpft werden. Andernfalls können die Daten für eine Warteliste erfasst werden.

Die Impfzentren sowie die Mitarbeitenden der Anmeldesysteme wurden noch am Abend über das neue Prozedere informiert. Es kann leider nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Beginn der Umstellung noch zu Unregelmäßigkeiten kommt.