FAQ: Wie geht es weiter mit Astrazeneca?
Wie geht es in Baden-Württemberg weiter mit AstraZeneca?
AstraZeneca nur noch ab 60 - das ist die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Die hat den Impfstoff aufgrund neuer Fälle von seltenen Hirnvenenthrombosen neu bewertet. Das hat gleich mehrere Auswirkungen. In Baden-Württemberg ist der größte Teil der derzeit Impfberechtigten über 60 Jahre alt. Sie sind also nicht von der Einschränkung betroffen, die Impfung der hochpriorisierten Gruppen geht also weiter.
Können jetzt alle 60-90-Jährigen einen Impftermin ausmachen?
Das hatte man zumindest angenommen. Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat jetzt aber klargestellt, dass Menschen über 60 aktuell nicht automatisch impfberechtigt sind - sondern weiter über 60-Jährige nur dann, wenn ein besonderes Risiko durch Vorerkrankungen oder den Beruf besteht. Aber auch als enge Kontaktperson von pflegebedürftigen kann man sich mit über 60 schon impfen lassen.
Was, wenn ich unter 60 bin und schon einen Termin mit AstraZeneca gebucht habe?
In dem Fall gibt es zwei Möglichkeiten - man spricht vor Ort mit dem Impfarzt und schaut, ob die Impfung doch von AstraZeneca sein kann. Immerhin haben den auch Millionen Menschen bislang gut vertragen. Die andere Möglichkeit: es gibt vor Ort einen anderen Impfstoff. “Im Moment sieht es so aus, dass wir das gut anbieten können”, hat uns Prof. Dr. Alscher gesagt, der das Robert-Bosch-Krankenhaus in Stuttgart leitet. Er empfiehlt, in jedem Fall zum vereinbarten Impftermin zu kommen.
Dr. Alscher: “Wenn ich wählen müsste zwischen keiner Impfung und einer mit AstraZeneca, würde ich persönlich immer zur Impfung raten.”
Meine Erstimpfung war mit AstraZeneca - was ist mit der zweiten?
Die Zweitimpfung kann in einem Zeitraum von bis zu zwölf Wochen nach der ersten Impfung verabreicht werden. eine offizielle Empfehlung der STIKO soll es bis Ende April geben. Grundsätzlich kann auch die Zweitimpfung erneut mit AstraZeneca erfolgen, wenn man sich nach einer sorgfältigen Aufklärung durch den Arzt dennoch dafür entscheidet. Ob die Zweitimpfung auch mit einem anderen Impfstoff wie dem von BioNTech erfolgen kann, muss noch untersucht werden.
Korrektur: In einer früheren Version des Artikels hieß es, alle Personen zwischen 60 und 69 Jahren seien impfberechtigt, unabhängig von Beruf oder Vorerkrankung. Diese Möglichkeit hat zumindest der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vorgesehen. Baden-Württemberg hat heute jedoch klargestellt, dass dies bei uns nicht der Fall ist.