Stuttgarter Wilhelma öffnet wieder
Besucher brauchen einen negativen Corona-Test
Mit vorsichtigem Optimismus öffnet die Wilhelma in Stuttgart ab Mittwoch, 28. April, wieder ihre Tore für das Publikum trotz der weiter anhaltenden Pandemie. Das neue Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt die Freigabe der Außenbereiche in Zoos und Botanischen Gärten, soweit zusätzlich zu dem bestehenden Hygienekonzept alle Gäste ab dem sechsten Lebensjahr auch einen negativen Corona-Schnelltest haben, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. „Je vorsichtiger wir sind, desto optimistischer ist die Prognose, dass die Öffnung diesmal von längerer Dauer ist“, sagt Direktor Dr. Kölpin. „Das wäre zu schön, weil die Wilhelma im Frühjahr aufblüht und wir den Menschen das quirlige Tierleben gerne zeigen.“ Im März hatte der Park nur wenige Wochen auf.
Wegen der Einschränkungen senkt die Wilhelma ihre Eintrittspreise auf den Wintertarif.
Erwachsene zahlen 15 Euro, inklusive eines „Artenschutz-Euros“ für Schutzprojekte, die die Wilhelma in aller Welt unterstützt. Kinderkarten gibt es zu 5,50 Euro. Kinder unter sechs Jahren haben freien Eintritt. Die Besucherinnen und Besucher sollen für ein paar Stunden auf andere Gedanken kommen, aber dürfen natürlich nicht alles um sie herum vergessen. Da auch die Corona-Tests keine absolute Sicherheit bieten, ist vorgeschrieben, dass nur Schnelltests von offizieller Stelle akzeptiert werden – keine Selbsttests. Für den Abgleich ist ein Lichtbildausweis vorzulegen, wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein. Bei Kindern unter 16 reichen Geburtsurkunde oder Versichertenkarte. Für einen sicheren Betrieb für Mensch und Tier gelten zudem die bewährten Vorkehrungen weiter:
Maske, Abstand, Online-Ticket
Bei der Mund-Nase-Bedeckung, die auf dem ganzen Gelände nötig ist, sind Masken nach medizinischem Standard oder der FFP2-Norm vorgeschrieben. Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen, bei Kindern von sechs bis 14 Jahren genügt eine Alltagsmaske. Damit es am Eingang keine Warteschlangen gibt, muss für jeden Besuch online ein Ticket für ein festes Einlasszeitfenster gebucht werden. Das gilt auch für den kostenlosen Besuch von Jahreskarten-Inhabern und Fördervereinsmitgliedern.
Alle Kassen bleiben geschlossen.
Nach dem gestaffelten Zutritt dürfen alle bis zur Parkschließung bleiben: im April bis 19.30 Uhr und ab Mai bis 20 Uhr. Für genügend Abstand sorgt dabei das Besucherlimit von 4000 Personen pro Tag auf dem 30 Hektar großen Gelände. Die Tier- und Pflanzenhäuser sind wegen der geringeren Belüftung geschlossen. Die Freiflugvoliere und das Streichelgehege am Schaubauernhof unter freiem Himmel sind dagegen zugänglich.
Nur Tests von anerkannter Stelle gelten
Wegen der zusätzlichen Kontrollen ist nur der Haupteingang geöffnet, die Nebeneingänge Pragstraße und Rosensteinpark bleiben geschlossen. Die Schnelltests müssen von einer anerkannten Teststelle, wie einer Apotheke oder einem Testzentrum vorgenommen und bescheinigt werden. Es bietet sich an, dass die Besucherinnen und Besucher entsprechende Möglichkeiten in ihrem Heimatort vor der Anreise nutzen. Es gibt jedoch auch in Bad Cannstatt in fußläufiger Nähe Testzentren: zum Beispiel auf dem Schiff des Neckar-Käpt’ns direkt gegenüber vom Haupteingang der Wilhelma, in der Badstraße vor dem Amtsgericht und auf dem Wasen.