Heiligs Blechle! Fasnacht im Straßenverkehr – Was ist erlaubt, was nicht?
20.02.2025
Fasnacht ist bunt, laut und voller guter Laune – aber auch auf der Straße gilt: Sicherheit geht vor! Zwischen ausgefallenen Kostümen, feuchtfröhlicher Stimmung und vollen Straßen gibt es einiges zu beachten, wenn Ihr mit dem Auto oder Fahrrad unterwegs seid. Darf man im Kostüm fahren? Was passiert, wenn es kracht? Und wie sieht es mit Alkohol und Restalkohol aus? Hier sind die wichtigsten Regeln und Tipps, damit Ihr sicher durch die närrische Zeit kommt!
1. Verkleidet Auto fahren – geht das?
Darf man als Clown, Pirat oder Superheld am Steuer sitzen? Ja, aber mit Einschränkungen! Die Straßenverkehrs-Ordnung (§ 23 StVO) schreibt vor, dass die Sicht, das Gehör und die Bewegungsfreiheit des Fahrers nicht beeinträchtigt sein dürfen.
Das bedeutet:
✔ Kein Sichtverlust: Masken, Perücken oder große Kopfbedeckungen, die das Sichtfeld einschränken, sind tabu. ✔ Bewegung bleibt frei: Enge oder starre Kostüme dürfen nicht verhindern, dass Ihr schnell ans Lenkrad oder an die Pedale kommt. ✔ Richtige Schuhe: Klobige oder rutschige Schuhe (z. B. Clownsschuhe oder Plateaustiefel) können gefährlich werden und sollten beim Fahren nicht getragen werden.
Tipp: Wer sich unbedingt verkleiden will, sollte sein Kostüm erst am Zielort anziehen oder zumindest Maske, Handschuhe und übergroße Accessoires vorher ablegen.
2. Unfall im Kostüm – wer haftet?
Stellt Euch vor: Ihr seid im Fasnachtsfieber, sitzt als Cowboy oder Elfe am Steuer – und plötzlich kracht es! Wenn Eure Kostümierung schuld am Unfall ist, wird’s teuer.
· Leicht fahrlässig: Kleine Behinderungen durch das Kostüm könnten als einfache Fahrlässigkeit gewertet werden, was in der Regel über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.
· Grob fahrlässig: Trägt eine Maske dazu bei, dass Ihr einen Unfall verursacht (weil sie Eure Sicht einschränkt), kann die Versicherung Leistungen kürzen oder komplett verweigern.
· Strafe bei Verkehrskontrolle: Eine Verkleidung, die das Gesicht bedeckt, kann zudem ein Bußgeld nach sich ziehen, weil Fahrer ihr Gesicht nicht verstecken dürfen (Verstoß gegen das Vermummungsverbot im Straßenverkehr).
Tipp: Spätestens wenn Ihr ins Auto steigt, sollte die Kostümierung keine Einschränkungen mehr verursachen – sicher ist sicher!
3. Alkohol am Steuer – kein Spaß zur Fasnacht!
Fasnacht und Alkohol gehören für viele zusammen, aber hinterm Steuer gibt’s keine Narrenfreiheit! Schon ab 0,3 Promille können Seh- und Reaktionsvermögen beeinträchtigt sein. Und die Konsequenzen? Die haben es in sich:
· Ab 0,5 Promille: Mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
· Ab 1,1 Promille: Absolut fahruntüchtig – Ihr riskiert den Führerscheinentzug, eine hohe Geldstrafe und sogar Freiheitsstrafen bei Unfällen.
· Null-Promille-Grenze für Fahranfänger & U21: Wer noch in der Probezeit ist oder unter 21 Jahre alt, darf überhaupt keinen Alkohol am Steuer haben – sonst gibt’s saftige Strafen.
Tipp: Wer feiern will, sollte das Auto stehen lassen. Besser: Taxi, Bus oder Bahn nutzen!
4. Restalkohol – die unterschätzte Gefahr am Morgen danach
Die Party war lang, die Stimmung top – aber was ist mit dem Morgen danach? Der Alkohol ist nicht plötzlich weg, nur weil Ihr geschlafen habt!
✔ Im Schnitt baut der Körper nur 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde ab. ✔ Wer um 3 Uhr nachts mit 1,5 Promille ins Bett geht, kann um 9 Uhr morgens noch über 1 Promille im Blut haben. ✔ Ein starker Kaffee oder eine kalte Dusche hilft nicht – nur Zeit lässt den Alkoholpegel sinken.
Tipp: Wer sich unsicher fühlt, sollte auf Nummer sicher gehen und das Auto stehen lassen. Öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrgemeinschaften mit nüchternen Freunden sind die bessere Wahl.
5. Fasnacht und Fahrrad? Auch da gibt’s Regeln!
Viele denken, dass sie mit dem Fahrrad sicher unterwegs sind – aber auch hier gibt es Promillegrenzen!
· Ab 1,6 Promille auf dem Rad droht der Führerscheinverlust.
· Schon ab 0,3 Promille kann es kritisch werden, wenn Ihr unsicher fahrt oder einen Unfall verursacht.
· Radfahren im Kostüm? Geht nur, wenn Eure Sicht und Beweglichkeit nicht eingeschränkt sind!
Tipp: Falls es spät wird und der Alkoholpegel steigt – das Fahrrad besser stehen lassen!
6. Parken in der Fasnachtszone – bloß kein Abschlepp-Chaos!
Die Parkplatzsuche an Fasnacht kann zur echten Herausforderung werden. Viele Innenstädte und Veranstaltungsorte verwandeln sich in Fußgängerzonen oder Halteverbotsbereiche.
✔ Anwohner-Tipp: Falls Ihr mitten im Partygebiet wohnt, stellt Euer Auto frühzeitig in die Garage oder auf einen sicheren Parkplatz außerhalb der Feierzone. ✔ Besucher-Tipp: Parkt am besten außerhalb des Trubels und nutzt Shuttlebusse oder öffentliche Verkehrsmittel. ✔ Achtung Umzüge! Straßen, die vorher noch befahrbar waren, können plötzlich gesperrt sein – also auf temporäre Halteverbote achten!
Tipp: Wer falsch parkt, muss mit hohen Abschleppkosten rechnen – und das kann an Fasnacht richtig teuer werden!
So bleibt Fasnacht ein sicheres Vergnügen!
Fasnacht soll Spaß machen – aber Sicherheit geht vor! Achtet darauf, dass Ihr beim Autofahren keine Sicht- oder Bewegungsbehinderungen durch Euer Kostüm habt, lasst das Auto nach einer feuchtfröhlichen Nacht lieber stehen und parkt mit Weitblick. Mit diesen Tipps kommt Ihr sicher durch die närrische Zeit – und könnt die Party in vollen Zügen genießen!