Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk. (Symbolbild), © Roland Weihrauch/dpa/dpa-tmn
Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk. (Symbolbild) Roland Weihrauch/dpa/dpa-tmn, dpa
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Zoll warnt vor Gefahren bei Feuerwerkskauf

12.12.2024

Die Menschen in Baden-Württemberg sollen schon beim Kauf von Feuerwerkskörpern aufpassen. Feuerwerk aus unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung könne lebensgefährliche Konsequenzen haben, teilte das Hauptzollamt Heilbronn mit.

Der Sprecher des Hautzollamtes sagte: «Wer sich selbst und andere nicht gefährden und darüber hinaus keine unangenehmen strafrechtlichen Konsequenzen tragen will - für den gilt: Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk.» Der Zoll riet daher dringend, nur konformitätsbewertetes und mit dem CE-Kennzeichen versehenes Feuerwerk zu kaufen. Zudem müsse man beachten, dass bei bestimmten Feuerwerkskörpern eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich sei.

© dpa-infocom, dpa:241212-930-315508/1