Zivilprozesse wegen Impfschäden - Schadenersatz gefordert
Zwei Gerichte haben am Montag über Schadenersatzklagen gegen Hersteller von Corona-Impfstoffen verhandelt. Urteile in den Zivilprozessen werden erst in einigen Wochen erwartet. Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg verhandelte den Fall einer 32-Jährigen, die den Impfstoffhersteller Astrazeneca verklagt hatte und in erster Instanz gescheitert war. Vor dem Landgericht Rottweil begann die Verhandlung über die Schadenersatzklage eines 58-Jährigen gegen Biontech.
Seine erste Impfdosis erhielt der Mann im Mai 2021, die zweite im Juni. Schon einen Tag darauf habe er Wortfindungsstörungen und Konzentrationsprobleme gehabt, schilderte er vor Gericht. Später habe man einen Augeninfarkt bei ihm diagnostiziert. Dadurch liege seine Sehkraft inzwischen bei nur noch drei Prozent. Er verlangt 150.000 Euro Schmerzensgeld.
Der Vorsitzende Richter sagte, es dürfte schwierig für den Kläger werden, Erfolg zu haben. Unter anderem wies er darauf hin, dass eine behördliche Zulassung für den Impfstoff vorlag. Die Klägerseite argumentierte unter anderem, es habe zu dem Zeitpunkt jedoch nur eine vorläufige Zulassung gegeben.
Vorwurf unbegründet?
Eine gütliche Einigung lehnte das Mainzer Unternehmen dem Richter zufolge bislang ab. Biontech hält den Vorwurf des Mannes für unbegründet, wie eine Sprecherin vor der Verhandlung mitteilte. Eine Entscheidung könnte das Gericht Ende September verkünden.
Die 32-Jährige aus Bayern hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin des britisch-schwedischen Unternehmens Astrazeneca impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Sie kam in ein Koma, und letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden.
Am Tag nach der Impfung der Klägerin seien erste Berichte über Thrombosen nach einer Impfung mit dem Stoff von Astrazeneca bekannt geworden, erläuterte das Gericht. Am 19. März 2021 wurden Impfungen mit dem Impfstoff deshalb zeitweise ausgesetzt. Später empfahl die Ständige Impfkommission (Stiko) ihn in Deutschland nur noch für Menschen über 60 Jahren. Aus Sicht des Anwalts hätte der Impfstoff schon zum Zeitpunkt der Impfung seiner Mandatin nicht zugelassen werden dürfen.
Möglicher Vergleich bereits ausgeschlossen
Die Frau fordert von Astrazeneca mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld und bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen. Die Anwälte des Unternehmens schlossen am Montag einen Vergleich mit der Klägerin aus. Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau zuvor abgewiesen. Ein Urteil des OLG soll nun am 14. August verkündet werden.
Derzeit sind laut einem Bericht der «Welt am Sonntag», der sich auf das Bundesgesundheitsministerium beruft, mehr als 200 Schadenersatzklagen gegen Produzenten von Corona-Impfstoffen bei Gerichten in Deutschland anhängig. Eine rechtskräftige Entscheidung wurde bisher nicht bekannt. Bei der Corona-Impfstoffbeschaffung über die EU war mit den Herstellern vereinbart worden, dass bei erfolgreichen Klagen - außer in besonderen Fällen - die jeweiligen Mitgliedstaaten die Entschädigungen sowie die Prozesskosten des Herstellers übernehmen.
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