Ein Polizeibeamter hält ein Distanzelektroimpulsgerät (DEIG oder auch Taser)., © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild
Ein Polizeibeamter hält ein Distanzelektroimpulsgerät (DEIG oder auch Taser). Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild, dpa
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Wenn Polizisten im Fokus der Ermittlungen stehen

11.04.2023

Das Justizministerium in Baden-Württemberg hat im vergangenen Jahr 577 Ermittlungsverfahren in drei Sachgebieten gegen Polizeibeamte registriert. Im Jahr 2021 waren es noch 689. Dem Innenministerium zufolge arbeiten rund 24.000 Polizeivollzugsbeamte in Baden-Württemberg.

Mit 296 (Vorjahr 290) Fällen gab es im vergangenen Jahr die meisten Ermittlungen wegen Gewaltausübung durch Polizeibedienstete, wie die Behörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Wegen Zwangs und Missbrauch des Amtes wurde 2022 demnach in mehr als 270 Fällen ermittelt, im Vorjahr waren es 390 Fälle. In acht Fällen hieß der Vorwurf im vergangenen Jahr vorsätzliche Tötung durch Polizeibedienstete. 2021 gab es deswegen neun Ermittlungen. Anzeigen gegen Polizisten seien in der Statistik nicht enthalten, so ein Sprecher.

Polizisten und Polizistinnen geraten immer wieder ins Visier der Ermittler. Die aktuellen Zahlen zu Disziplinarverfahren gegen Beamte im Südwesten liegen noch nicht vor. Derzeit laufen etwa in Ulm Verfahren gegen 15 Beamte. Sie stehen laut Staatsanwaltschaft Ulm im Verdacht, Kinderpornografie besessen und volksverhetzende und gewaltverherrlichende Inhalte über einen Messengerdienst verbreitet zu haben. Betroffen sind demnach die Polizeipräsidien Ulm, Aalen, Reutlingen, Pforzheim und die Bereitschaftspolizei Göppingen.

Ausgelöst hatte die Ermittlungen demnach ein Zufallsfund im Dezember. Bei einem Beamten des Ulmer Polizeipräsidiums habe man der Staatsanwaltschaft zufolge verfassungsfeindliche Inhalte entdeckt. Das Landeskriminalamt untersucht seitdem rund 6000 Chatgruppen. Gegen 70 Polizeibedienstete würden in diesem Zusammenhang landesweit disziplinarrechtliche Untersuchungen geführt.

Laut Staatsanwaltschaft sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, die Zahl der Verdächtigen könnte sich demnach noch erhöhen.

Für die Ermittlungen gegen Polizeibedienstete sind unterschiedliche Stellen zuständig. Das Landeskriminalamt (LKA) etwa führt laut einem Sprecher insbesondere Verfahren bei einem polizeilichen Schusswaffengebrauch, bei dem ein Mensch verletzt oder getötet wurde. Auch wenn mehrere Dienststellen betroffen sind, wird das LKA tätig.

© dpa-infocom, dpa:230411-99-271121/3