Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch., © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. Swen Pförtner/dpa/Symbolbild, dpa
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Urteil könnte Account-Sperrungen durch X stark einschränken

14.09.2023

Die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe im Streit zwischen dem Blog «Die Achse des Guten» (Achgut.com) und dem Kurznachrichtendienst X (früher Twitter) könnte weitreichende Folgen haben. Das Gericht hatte die Sperrung des damaligen Achgut-Twitter-Accounts am Mittwoch für unzulässig erklärt. «Sollte sich diese Rechtsfortbildung im Hauptsacheverfahren auch im weiteren Verfahren durchsetzen, wird X kaum noch Accounts mit journalistischem Bezug für aggressives oder belästigendes Verhalten mehr sperren können», kommentierte der IT-Anwalt Chan-jo Jun die Entscheidung am Donnerstag in Würzburg.

Jun war mit seinem Mandanten Gerhard Torges von der Initiative «Aktion Arschloch» kurzfristig als Streithelfer aufseiten von X dem Rechtsstreit beigetreten. X und dessen Anwälte äußerten sich auf Anfrage bisher nicht zu möglichen Folgen.

In dem am Mittwoch bestätigten Urteil im Eilverfahren hieß es, die Plattform habe durch die Sperrung den eigenen Wettbewerb gefördert, da sie die Attraktivität ihrer Dienste hierdurch sicherstellen möchte. Zudem steht Achgut nach Sicht des Gerichts im Wettbewerb mit X, obwohl X nicht journalistisch tätig ist. Das Gericht bezieht sich hierbei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Streit zwischen einem Anbieter von Werbeblockern und einem werbefinanzierten TV-Sender.

Eine ausführliche Urteilsbegründung in der Hauptsache wird für Mitte kommender Woche erwartet. Der Widerspruch gegen die Eilentscheidung und die Hauptsache waren gemeinsam verhandelt worden.

Hintergrund des Streits zwischen Achgut und X war laut Angaben des Gerichts, dass ab Sommer 2022 einige Nutzer des Kurznachrichtendienstes, damals noch unter dem Namen Twitter, eine große Zahl von Boykottaufrufen an Unternehmen versandt haben sollen, die auf dem Blog Werbung geschaltet haben. Achgut habe sich mit Tweets dagegen gewehrt. Diese habe Twitter als Verstöße gegen die eigenen Regeln aufgefasst und den Account von Achgut gesperrt.

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