Zwei Frauen sollen in Heiligkreuzsteinach dabei geholfen haben, den 42-jährigen Mann einer der beiden zu töten - das Landgericht Heidelberg hat nun sein Urteil verkündet. (Archivbild), © Marijan Murat/dpa
Zwei Frauen sollen in Heiligkreuzsteinach dabei geholfen haben, den 42-jährigen Mann einer der beiden zu töten - das Landgericht Heidelberg hat nun sein Urteil verkündet. (Archivbild) Marijan Murat/dpa, dpa
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Ehefrau nach Bluttat in Heiligkreuzsteinach verurteilt

31.03.2025

Nach der Ermordung eines 42-Jährigen in Heiligkreuzsteinach (Rhein-Neckar-Kreis) hat das Landgericht Heidelberg dessen Ehefrau wegen Beihilfe zum Mord verurteilt. Die 39-Jährige soll demnach für sieben Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Die Haupttäterin ist mittlerweile tot. Deren 73-jährige Mutter war ebenfalls wegen Beihilfe angeklagt, wurde allerdings freigesprochen.

Die Angeklagten hatten beim Prozessauftakt ihre Schuld bestritten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Im Juli 2024 soll laut Gericht die beste Freundin der Ehefrau den Mann in seinem Haus erstochen haben. Das Motiv war demnach die anstehende Trennung der Ehefrau von ihrem Mann und ihr Wegzug aus dem Dorf. Die Mörderin habe Sorge gehabt, dadurch ihre Freundin, die in direkter Nachbarschaft zu ihr lebte, zu verlieren. So habe die Täterin kurz vor der Tat beschlossen, den Ehemann zu töten und ihre Freundin in den Plan eingeweiht.

Täterin soll Ehefrau für Durchführung der Tat gewonnen haben

Die Ehe sei schon lange schwierig gewesen, sagte der Richter. Die Ehefrau habe dem Plan zugestimmt und nicht eingegriffen, als die Täterin den Ehemann im Ehebett erstach, wie der Richter sagte. Sie soll auch mit dem Anruf bei der Polizei Stunden gewartet und dann einen Einbruch gemeldet haben.

Kurz nach der Bluttat kam es zu einem Polizeieinsatz am Haus der Haupttäterin. Diese schoss zunächst auf eine Polizistin und tötete sich dann laut Polizei selbst. Daraufhin bezichtigte die Ehefrau laut Richter ihre beste Freundin des Mordes.

Die Staatsanwaltschaft war davon überzeugt gewesen, dass die 48-Jährige auch ihre mittlerweile 73 Jahre alte Mutter für die Durchführung der Tat gewonnen hatte. Sie habe während der Tat vor dem Anwesen Wache gestanden. Das Gericht schloss sich der Sichtweise allerdings nicht an und sprach die Frau frei.

Das Landgericht hat nun sein Urteil gefällt. (Archivbild), © Marijan Murat/dpa
Die Bluttat mit einem Toten in Heiligkreuzsteinach fand im vergangenen Sommer statt. (Archivbild), © René Priebe/dpa

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