Olga Charlan aus der Ukraine während einer Pressekonferenz., © Luca Bruno/AP
Olga Charlan aus der Ukraine während einer Pressekonferenz. Luca Bruno/AP, dpa
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Ukrainerin Charlan darf bei Fecht-WM starten

29.07.2023

Die Ukrainerin Olha Charlan darf nach ihrer Disqualifikation bei der Fecht-WM wegen eines verweigerten Handschlags mit einer russischen Gegnerin am Wochenende im Teamwettbewerb doch wieder an den Start gehen.

Der Weltverband FIE verteidigte die Strafe zwar in einer Mitteilung am späten Freitagabend, setzte sie aber außer Kraft. Die Entscheidung sei im Einklang mit dem olympischen Geist getroffen worden, sagte FIE-Interimspräsident Emmanuel Katsiadakis nach Beratungen mit dem Internationalen Olympischen Komitee IOC. Charlan steht für den Teamwettbewerb im Säbel, der am Samstag beginnt, auf der Meldeliste.

Charlan bedankt sich

Die 32-Jährige war am Donnerstag bei den Weltmeisterschaften in Mailand nach ihrem Sieg gegen die unter neutraler Flagge angetretene Russin Anna Smirnowa (23) disqualifiziert worden, da die viermalige Weltmeisterin nach dem Gefecht den Handschlag verweigert hatte. In der Mitteilung ließ der Weltverband FIE offen, ob ukrainische Fechterinnen und Fechter auch zukünftig Strafen für einen fehlenden Handschlag befürchten müssen.

Charlan bedankte sich laut FIE-Mitteilung beim Weltverband. «Das Wichtigste für eine Athletin ist, antreten zu können, für meine Familie, mein Team, mein Land und alle Menschen, die mich unterstützen», wurde sie zitiert. «Während dieser wenigen schwierigen Tage habe ich all die Unterstützung geschätzt, die ich aus der ganzen Welt erhalten habe.»

IOC-Chef Thomas Bach hatte Charlan zuvor einen Olympia-Platz versprochen. «Angesichts deiner besonderen Situation wird dir das Internationale Olympische Komitee einen zusätzlichen Quotenplatz für die Olympischen Spiele Paris 2024 zuweisen, falls du dich in der Zwischenzeit nicht qualifizieren kannst», schrieb Bach am Freitag in einem persönlichen Brief an die Säbelfechterin. Vadym Gutzeit, der Sportminister aus der Ukraine, veröffentlichte den Brief.

© dpa-infocom, dpa:230729-99-587635/2