Tübingen weitet Testangebote aus

Tübingen weitet Testangebote aus

Damit will die Stadt Warteschlangen vermeiden

18.03.2021

Das Modellprojekt „Öffnen mit Sicherheit“ in Tübingen wird gut angenommen. Die Stadtverwaltung nutzt jetzt die ersten Erfahrungen zu Verbesserungen. Denn es habe sich gezeigt, dass sich um 9.30 Uhr an einigen Teststationen bereits vor der Öffnung längere Schlangen bilden. Deshalb wird die von der Firma Cegat betriebene Teststation in der Kulturhalle (Stadtbibliothek) schon ab dem heutigen Donnerstag, 18. März, um 8.30 Uhr öffnen. Die vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) betriebene Teststation vor Zinser (Karlstraße) wird ab Freitag ebenfalls um 8.30 Uhr öffnen.

Zwei zusätzliche Teststellen werden eröffnet

Die Stadt will ihr Teststellennetz auch weiter ausbauen. Schon am heutigen Donnerstag komme eine weitere Teststation des DRK am Uhlandbad hinzu, am Samstag soll eine Teststation des DRK an der Kelter öffnen, die von der Firma Cegat betrieben wird, heißt es in einer Pressemitteilung. Damit wachse das Netz der Teststationen bis zum Samstag auf acht an. Ergänzend bieten immer mehr Apotheken und Ärzte Schnelltest mit Nachweis an. Diese Nachweise könnten ohne Wartezeit an den Teststationen in Tagestickets umgewandelt werden.

Abläufe sollen optimiert werden

Insgesamt sind die Wartezeiten in Spitzenzeiten noch zu lang. Die Pandemiebeauftragte Dr. Lisa Federle arbeitet daher mit den Teststationen intensiv daran, die Abläufe zu optimieren und die Durchlaufzeiten zu verkürzen. Auch wenn der Name „Schnelltest“ im Vergleich zu einem Labortest, der einen Tag benötigt, gerechtfertigt ist, dauert es doch 15 bis 20 Minuten vom Abstrich bis zum Vorliegen des Ergebnisses.

Mit der Nummernmarke einen Stadtbummel machen

Die Tübinger Stadtverwaltung empfiehlt: man kann mit der ausgegebenen Nummernmarke auch einen Stadtbummel machen oder in Betrieben einkaufen kann, die keiner Testpflicht unterliegen. Es ist nicht notwendig, während der Auswertung des Tests an der Station zu warten. Zu den Betrieben, die weiterhin uneingeschränkt zugänglich sind, gehören neben den Supermärkten auch Spezialgeschäfte des Lebensmittelhandels, Drogeriemärkte, Zeitschriftengeschäfte und Blumenhändler. All diese Betriebe sind nach der Corona-Verordnung des Landes auch bei höheren Inzidenzen geöffnet und deshalb nicht von der Testpflicht erfasst.

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