Strobl: AfD-Beobachtung durch Verfassungsschutz richtig
Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg zur Beobachtung des AfD-Landesverbandes durch den Verfassungsschutz begrüßt. «Wen der Verfassungsschutz mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet, das entscheidet der Verfassungsschutz selbst nach den Kriterien des Verfassungsschutzgesetzes», sagte Strobl laut einer Mitteilung.
Der Verfassungsschutz hatte im Jahr 2022 mitgeteilt, den AfD-Landesverband als rechtsextremistischen Verdachtsfall einzustufen und zu beobachten. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat eine Beschwerde der AfD dagegen zurückgewiesen. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
«Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist kein politisches Kampfinstrument, es ist eine Behördenentscheidung», sagte Strobl demnach weiter. Der Verfassungsschutz habe richtig entschieden. «Es gibt gute Gründe, dass der Verfassungsschutz die AfD beobachtet. Es bleibt dabei: Wir behalten die AfD genau im Blick, die Biedermänner und die Brandstifter!»
AfD kritisiert Entscheidung
Der Landesvorsitzende der AfD in Baden-Württemberg, Markus Frohnmaier, kritisierte die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs scharf. Die Feststellung des Gerichts, dass die AfD einen ausgrenzenden ethnischen Volksbegriff vertrete, sei "nur noch absurd", so Frohnmaier. Die AfD sei so wenig ausgrenzend, dass sie einen Parteivorsitzenden mit rumänischen Wurzeln gewählt habe, so Frohnmaier, der in Rumänien geboren wurde.
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