Spruch am Steuer, das wird teuer: Beleidigungen und ihre Folgen im Straßenverkehr, © shutterstock / My Ocean Production
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Spruch am Steuer, das wird teuer: Beleidigungen und ihre Folgen im Straßenverkehr

19.04.2024

Volle Straßen, hektischer Alltag, kurze Zündschnur. Wenn selbst dem entspanntesten Verkehrsteilnehmer unter uns der Kragen platzt, kommt selten Gutes aus dem Mund. Pöbeleien unter Zeitdruck nehmen gerade in den letzten Jahren deutlich zu. Ob im Stau, beim Einfädeln oder schlicht durch rücksichtsloses Verhalten untereinander – schnell ist da die eine oder andere, nicht ganz so feine Ausdrucksweise gewechselt. Beleidigungen sitzen dann besser, als der Gurt am Sitz. Doch das kann teuer werden.

„Halt die Schn….e“ – Beleidigungen und ihre finanziellen Folgen

Gesagt, getan, vergessen? Fakt ist: Eine Beleidigung im Straßenverkehr ist laut Strafgesetzbuch eine waschechte Straftat. Unsere Gesetzgeber schreiben hierzu: „Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 185 StGB)“. Bei einer Anzeige handelt der zuständige Richter mit Augenmaß und eigenem Ermessen. So kann einem Maulhelden eine ganz unterschiedliche Strafe drohen.