Sohn durfte nicht in die Schule
Gericht entzieht Sorgerecht teilweise
Das ganze Schuljahr lang gefehlt
Mit einem teilweisen Entzug des Sorgerechts müssen Eltern rechnen, die ihre Kinder nicht auf die Schule schicken wollen. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. In dem Fall ging es um einen frisch eingeschulten Grundschüler aus dem Raum Offenburg, der aber das ganze Schuljahr hindurch bis in den Sommer 2022 nicht ein einziges Mal erschien.
Fehlen wegen drohender “Zwangsimpfung”
Die Eltern haben das Fehlen des Jungen mit Verweis auf die Test- und Maskenpflicht in der Schule sowie einer dortigen drohenden “Zwangsimpfung” begründet. Auch nach Ende der schulbezogenen Corona-Maßnahmen weigerten sie sich, den Siebenjährigen zur Schule zu schicken. Als das Familiengericht Offenburg sie dazu verpflichtete, dem Kind den Schulbesuch zu ermöglichen, legten die Eltern Beschwerde beim Oberlandesgericht ein.
Entzogenes Sorgerecht
Die Richter am zuständigen Oberlandesgericht-Senat mit Sitz in Freiburg verschärften nun die Entscheidung der Vorinstanz. Wegen erheblicher Gefährdung des Kindeswohls werde den Eltern in Bezug auf schulische Angelegenheiten das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig entzogen. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.