Im Prozess gegen den verurteilten Mörder der 14-jährigen Ayleen hat die Staatsanwaltschaft Sicherungsverwahrung für den Mann gefordert. Seine Verteidiger lehnen dies ab. (Archivbild), © Christian Lademann/dpa
Im Prozess gegen den verurteilten Mörder der 14-jährigen Ayleen hat die Staatsanwaltschaft Sicherungsverwahrung für den Mann gefordert. Seine Verteidiger lehnen dies ab. (Archivbild) Christian Lademann/dpa, dpa
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Sicherungsverwahrung für Ayleens Mörder gefordert

25.02.2025

Im Prozess gegen den bereits verurteilten Mörder der 14-jährigen Ayleen aus Baden-Württemberg pocht die Staatsanwaltschaft auf Sicherungsverwahrung für den Angeklagten. Der 32-Jährige habe einen Hang, erhebliche Straftaten zu begehen, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger vor dem Landgericht Gießen. Zwar sei das Strafrecht vom Gedanken der Resozialisierung geprägt, doch gehe es auch um den Aspekt der Sicherheit. Junge Mädchen müssten vor dem Angeklagten, bei dem ein extrem hohes Rückfallrisiko bestehe, geschützt werden.

Der 32-Jährige ist im aktuellen Prozess wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt angeklagt. Zudem geht es um die Beschaffung von kinderpornographischen Inhalten. Er soll in einem Videotelefonat mit einer damals 13-Jährigen onaniert und von dieser auch Nacktfotos erhalten haben. Für den Vorwurf des sexuellen Kindesmissbrauchs fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten und für den anderen Vorwurf ein Jahr und zehn Monate.

Verteidiger für mildere Strafe und gegen Sicherungsverwahrung

Zugunsten des Angeklagten wertete Hauburger, dass dieser der 13-Jährigen mit seinem Geständnis zum Prozessauftakt eine Zeugenaussage vor Gericht erspart habe. Gegen ihn spreche aber sein Verhalten während und nach der Tat. Auch nachdem die 13-Jährige ihn blockierte, habe der Mann noch versucht, die «Teufelsspirale in Gang zu setzen, die bei Ayleen tödlich geendet hat». Selbst nach dem Mord habe der Mann nichts empfunden - er könne nicht bereuen, sei «nicht erreichbar», so Hauburger. «Das macht ihn gefährlich.»

Die Verteidiger des Mannes plädierten für eine Strafe von einem Jahr und drei Monaten für die Beschaffung von Kinderpornographie sowie von einem Jahr und sechs Monaten für den sexuellen Missbrauch ohne Körperkontakt. Zudem forderte Verteidiger Henner Maaß, dass «die Sicherungsverwahrung unterbleibt». Dabei verwiesen Maaß und Rechtsanwalt Jannik Rienhoff unter anderem auf das Verhalten ihres Mandanten in Untersuchungshaft. Nach Angaben eines Sozialarbeiters, den das Gericht als Zeuge gehört hatte, zeige dieser Interesse an Sozialkontakten und sei ein wenig offener geworden.

Urteil fällt am 3. März

Ayleen aus Gottenheim nahe Freiburg und der 32-Jährige kannten sich über sexualisierte Chats im Internet. Er hatte die Schülerin massiv bedrängt, Nacktfotos von ihr gefordert und sie damit erpresst. Schließlich holte er die Jugendliche im Juli 2022 in ihrem Heimatort ab, brachte sie in ein Waldstück in Mittelhessen und tötete sie. Die Leiche wurde einige Tage später in einem See gefunden.

Das Landgericht Gießen hatte den 32-Jährigen unter anderem wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Im aktuellen Prozess geht es der Staatsanwaltschaft darum, die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung wieder zu schaffen. Nach einer gesetzlichen Absenkung des Strafrahmens für die Beschaffung von Kinderpornographie hatte der Bundesgerichtshof diese aufgehoben, deshalb muss jetzt das Landgericht erneut darüber entscheiden. Das Urteil soll am 3. März fallen.

© dpa-infocom, dpa:250225-930-386501/1