Schülerausweis als Einlassnachweis verlängert
Schülerausweis als Testnachweis verlängert
Überall, wo 3G, 2G oder 2G-Plus gilt, können Schüler bis einschließlich 17 Jahren auch weiterhin ihren Schülerausweis vorzeigen, um eingelassen zu werden - also beispielsweise im Restaurant oder beim Sport. Die Regelung wurde bis Ende Februar verlängert. Eigentlich sollte diese Ausnahme-Regelung für die ungeimpften 12- bis 17-Jährigen Ende Januar auslaufen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für die Altersgruppe zwar schon seit Sommer die Impfung, die Landesregierung will Eltern und Jugendlichen aber noch etwas mehr Zeit geben.
Bild: Symbolbild/shutterstock