Thomas Strobl (l, CDU), Innenminister von Baden-Württemberg, und Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerpräsident von Baden-Württemberg., © Bernd Weißbrod/dpa/Archivbild
Thomas Strobl (l, CDU), Innenminister von Baden-Württemberg, und Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerpräsident von Baden-Württemberg. Bernd Weißbrod/dpa/Archivbild, dpa
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SWR: Minister stellen Altersgrenze im Strafrecht infrage

24.03.2023

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl und Justizministerin Marion Gentges wollen die Altersgrenze für Minderjährige im Strafrecht überprüfen lassen. Die beiden CDU-Politiker schrieben einen entsprechenden Brief an ihre Amtskollegen in der Bundesregierung. In dem am Freitag bekannt gewordenem Schreiben, das dem SWR vorliegt, fordern Strobl und Gentges die Regel, wonach Kinder erst ab 14 Jahren als strafmündig gelten, zu überprüfen.

Strobl und Gentges verweisen in dem Brief auch auf den Fall der 12 Jahre alten Luise aus Freudenberg in Nordrhein-Westfalen. Zwei 12 und 13 Jahre alte Mädchen haben gestanden, Luise mit zahlreichen Messerstichen getötet zu haben. Auch der aktuelle Sicherheitsbericht des Landes wirft ein Schlaglicht auf das Thema Jugendkriminalität.

Die immer wiederkehrende Debatte über die Altersgrenze sei «sehr gut nachvollziehbar», schreiben Strobl und Gentges an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Es müsse überprüft werden, «ob heutzutage die geistige und sittliche Reife junger Menschen früher einsetzt als im Jahr 1923». Sie fordern in dem Schreiben eine aktuelle Studie zur «altersbezogenen Entwicklung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit». Die Festsetzung der Altersgrenze auf 14 Jahre sei schon vor 100 Jahren wissenschaftlich nicht exakt begründet worden.

In Baden-Württemberg regiert Grün-Schwarz. Die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Daniela Evers, wies den Vorstoß entschieden zurück. «Wir Grüne lehnen es ab, wenn hier schnelle Lösungen in einer emotionalen Debatte gefordert werden. Eine Absenkung der Strafmündigkeit ist weder vom Koalitionsvertrag gedeckt noch Position der Koalition.»

Das Thema Jugendkriminalität ist nicht nur wegen des Falls Luise derzeit in der Debatte. Die beiden Minister betonen in ihrem Schreiben, dass einzelne Fälle schwerwiegender Kriminalität von Kindern nicht per se geeignet seien, die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters zu begründen. In dem am Donnerstag vorgestellten Sicherheitsbericht für Baden-Württemberg heißt es, dass die Zahl tatverdächtiger Kinder um 33,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr angestiegen ist. Insgesamt 10 490 Kinder im Alter bis zu 13 Jahren wurden im Jahr 2022 tatverdächtig.

«Wir haben einen Anstieg bei der Jugendkriminalität zu verzeichnen. Wir sind damit jetzt wieder auf dem Niveau der Vor-Coronajahre», sagte Strobl dazu der Deutschen Presse-Agentur. «Diese Entwicklung schauen wir uns ganz genau an - insbesondere mit Blick auf die Ursachen.» Eine Rolle werde dabei sicherlich die Mediennutzung von Kinder und Jugendlichen spielen, die sich in den vergangenen Jahren stark verändert habe.

Mit Blick auf die geforderte Studie schreiben Strobl und Gentges, es brauche «eine tragfähige Grundlage für eine seriöse Diskussion über Altersgrenzen im Strafrecht». Auch an anderen Stellen seien Altersgrenzen zuletzt herabgesetzt worden - etwa im Bereich des Wahlrechts.

© dpa-infocom, dpa:230324-99-75266/4