Rülke schließt Grundgesetzänderung wegen Asyl nicht aus
Baden-Württembergs FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke kann sich im Ringen um eine Einschränkung des Asylrechts in Deutschland auch eine Änderung des Grundgesetzes vorstellen. «Wenn wir des Ansturms, den wir im Moment erleben, und der Überlastung der Kommunen nicht anders Herr werden, dann darf auch eine Grundgesetzänderung nicht tabu sein.» Konkrete Vorschläge wollte er aber nicht machen. «Es müssen weniger werden, damit die Kreise und Kommunen nicht vollständig überfordert werden», sagte Rülke. «Nur Geld weiterleiten und die Flüchtlinge verteilen reicht nicht.»
Vor allem aus den Reihen der CDU war das Individualrecht auf Asyl zuletzt immer wieder infrage gestellt worden. Unter anderem hatte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Thorsten Frei beim Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) die Hoffnung auf eine «gemeinsame Lösung wie zu Beginn der 1990er Jahren» formuliert. Damals hatten sich Union und SPD auf Beschränkungen des Asylartikels im Grundgesetz verständigt.
Asylsuchende können sich in Deutschland auf das Grundgesetz berufen. «Politisch Verfolgte genießen Asylrecht», so heißt es in Artikel 16a. Es wird individuell bei jedem und jeder einzelnen Asylsuchenden geprüft, ob eine politische Verfolgung vorliegt.
Die Warnungen vor einer Überlastung kommen seit Wochen aus Ländern und Kommunen immer lauter und schärfer. Von Jahresbeginn und bis Ende August haben etwas mehr als 21.000 Menschen in Baden-Württemberg einen Asylerst- oder einen Folgeantrag gestellt, im gesamten vergangenen Jahr waren es rund 27.800. Hinzu kommen laut Justizministerium etwa 174.000 Menschen auf der Flucht aus der Ukraine seit Beginn des Krieges. Die Zahl von bislang fast 28.900 Menschen liegt aber deutlich unter der Zahl des gesamten vergangenen Jahres (fast 145.200). Sie müssen keinen Asylantrag stellen.
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