Richtiges Verhalten bei Wildunfällen
15.09.2023
Ein Wildunfall ist für jeden Autofahrer ein Albtraum, besonders wenn man nachts auf der Landstraße unterwegs ist und plötzlich ein Reh vor dem Auto steht. Doch wie verhält man sich in solch einer Situation richtig, wen kontaktiere ich und wer trägt am Ende die Kosten?
Patrick aus der Hitradio antenne 1-Redaktion klärt auf.
Wie verhalte ich mich richtig?
Nach einem Wildunfall ist es wichtig, Ruhe zu bewahren!
Wie bei jedem anderen Unfall auch, sollte man zuerst die Unfallstelle absichern. Das bedeutet: Warnblinker einschalten und das Warndreieck aufstellen. Anschließend sollte man die Polizei und den zuständigen Jäger informieren. Falls man den Jäger nicht kennt, kann man dies der Polizei mitteilen, die dann den Jäger informiert. Ist das Tier bereits tot, sollte man es mit Handschuhen von der Straße ziehen. Bei einem noch lebenden Tier sollte man jedoch Abstand halten und auf den Jäger warten.
Wen verständige ich wann?
In Baden-Württemberg ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen Wildunfall zu melden. Andernfalls handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Daher sollte man nach der Absicherung der Unfallstelle sofort die Polizei unter der 110 anrufen. Die Polizei wird dann auch den zuständigen Jäger informieren.
Der richtige Umgang mit dem Tier:
Es ist wichtig, das Tier niemals vom Unfallort zu entfernen, da dies als Wilderei gilt und strafbar ist. Wenn das Tier tot ist, sollte man es mit Handschuhen von der Straße ziehen, um weitere Unfälle zu verhindern. Bei einem noch lebenden Tier sollte man jedoch vorsichtig sein, da es sich wehren und verletzen könnte. In diesem Fall sollte man auf den Jäger warten.
Weitere Schritte:
Nach der Unfallaufnahme ist es wichtig, eine Wildschadenbescheinigung vom Jäger zu erhalten. Diese wird für die Versicherung benötigt. Das Auto sollte in eine Werkstatt gebracht werden, um mögliche Schäden zu überprüfen, auch wenn diese nicht sofort sichtbar sind.
Wer zahlt am Ende?
In den meisten Fällen übernimmt die Teilkasko-Versicherung die Kosten für den Schaden. Dies gilt insbesondere für Unfälle mit Haarwild wie Wildschweinen oder Rehen. Bei Schäden durch Ausweichmanöver kann es jedoch sein, dass die Versicherung sogenannte Rettungskosten verlangt. Kann man nicht nachweisen, dass der Schaden durch den Unfall oder ein Ausweichmanöver entstanden ist, benötigt man eine Vollkasko-Versicherung und wird in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft.