Rechtsanspruch für Ganztagsbetreuung an Grundschulen beschlossen

Rechtsanspruch für Ganztagsbetreuung an Grundschulen beschlossen

07.09.2021

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder kommt. Darauf haben sich Bund und Länder am Montagabend im Vermittlungsausschuss buchstäblich in letzter Minute verständigt. Jetzt müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Geplant ist, dass jedes Kind, das ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult wird, in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommt. In einigen Bundesländern - vor allem im Osten, in Hamburg und Berlin - gibt es schon eine dichte Ganztagsbetreuung. In anderen Ländern, zum Beispiel bei uns in Baden-Württemberg,  müssen noch viele neue Plätze geschaffen werden. Geschätzt wird, dass ein Bedarf von insgesamt 600 000 bis 800 000 Plätzen besteht.

Vor allem über die Finanzierung hatten Bund und Länder lange gestritten. Zuletzt hatte vor allem Baden-Württemberg unter dem grünen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann noch einmal Druck gemacht und auf mehr Geld vom Bund gepocht. Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag, Britta Haßelmann, sagte: «Uns Grünen war es wichtig, dass das zentrale Thema ganztägige Bildungs-und Betreuungsangebote nicht auf den letzten Metern unter den Tisch fällt.»

Der Bund wird sich nun, wie zuvor bereits zugesagt, mit bis zu 3,5 Milliarden Euro an den Investitionskosten für Ganztagsplätze beteiligen: Das kann Geld für den Bau neuer Räumlichkeiten an Grundschulen sein, aber auch für Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten, etwa in Ländern, die schon viele Ganztagsplätze haben. «Eine Schippe draufgelegt», wie es hieß, wurde vor allem bei den laufenden Kosten für den Betrieb der Ganztagsplätze. Hier will Berlin die Länder nun langfristig mit 1,3 Milliarden Euro pro Jahr unterstützen. Das sind gut 300 Millionen mehr pro Jahr, als zuletzt zugesagt.