Plädoyers im Prozess gegen Ayleens Mörder erwartet
25.02.2025
Im Prozess gegen den bereits rechtskräftig verurteilten Mörder der 14-jährigen Ayleen aus Baden-Württemberg werden an diesem Dienstag (9.00 Uhr) vor dem Landgericht Gießen die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung erwartet. Der 32-jährige Mann ist wegen Kindesmissbrauchs ohne Körperkontakt angeklagt. Er soll in einem Videotelefonat mit einem 13-jährigen Mädchen onaniert haben. Diesen Vorwurf hatte er zu Prozessbeginn in einer Erklärung eingeräumt.
Im Fokus des Prozesses steht die Frage der Sicherungsverwahrung. Der Mann war in einem vorangegangenen Prozess im September 2023 bereits wegen Mordes an Ayleen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Auch die besondere Schwere der Schuld hatten die Richter festgestellt und Sicherungsverwahrung angeordnet. Weil der Bundesgerichtshof die Sicherungsverwahrung wegen eines geänderten Strafrahmens für einen der gegen den Mann erhobenen Vorwürfe aufhob, muss das Landgericht Gießen erneut darüber entscheiden. Zuletzt bescheinigte ein psychiatrischer Gutachter dem Angeklagten ein hohes Rückfallrisiko für das Begehen künftiger Sexualstraftaten. Die Urteilsverkündung in dem Prozess ist für den 3. März vorgesehen.
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