Online-Käufe: So schützt Ihr Euch vor Betrug

Online-Käufe: So schützt Ihr Euch vor Betrug

07.04.2021

„Die Kinder sind sehr enttäuscht und niedergeschlagen“ - Ein Jahr lang haben die Kinder von Silke aus Crailsheim im Landkreis Schwäbisch Hall mit Prospekteaustragen auf eine Nintendo Switch gespart. Die Spielekonsole haben sie gebraucht über ebay Kleinanzeigen gekauft – und sind dabei einem Betrüger auf den Leim gegangen. Die Switch kam nie an, das hart ersparte Geld war weg.

Ostermann blutet bei der Geschichte als Familienvater das Herz. Von uns bekommen Silke und ihre Kids daher auch eine nigelnagelneue Spielekonsole. Aber wir fragen uns trotzdem: Hätte man das verhindern können?

Wie schütze ich mich beim Online-Shopping vor Betrügern?

Unzählige Artikel werden jeden Tag von Privatpersonen über Online-Plattformen wie eBay Kleinanzeigen verkauft. Die meisten dieser Transaktionen laufen problemfrei ab, betont Pressesprecher Pierre Du Bois. Nichtsdestotrotz gibt es unter den Verkäufern auch einige schwarze Schafe - und die sind leider nicht so einfach zu erkennen. Auch ist nicht immer klar, wer der Verkäufer tatsächlich ist, ihn im Zweifelsfall zu belangen ist daher oft nicht möglich. Umso wichtiger sei daher, bei der Bezahlmethode vorsichtig zu sein.

“Die sicherste Form des Versands ist die Abholung”

Die Ware persönlich abholen und testen - das sei immer der sicherste Weg, empfiehlt Rechtsanwalt Paul Knorr von der Kanzlei Dr. Kroll und Partner in Reutlingen. Auch Du Bois bezeichnet dies charmant als “sicherste Form des Versands”. Jetzt möchte man in Corona-Zeiten Kontakte wenn es geht vermeiden und nicht immer wohnt der Verkäufer um die Ecke. Worauf solltet Ihr also bei der Bezahlung achten, wenn Ihr die Ware liefern lasst?

Nicht per Vorkasse zahlen

Sicher sei im allgemeinen das bezahlen per PayPal (auch wenn es hier ein paar Punkte zu beachten gibt - mehr dazu weiter unten). Per Vorkasse solltet ihr lieber nicht bezahlen, schon gar nicht bei teuren Produkten. „Überweisung ist definitiv eine echt unsichere Sache“, meint Du Bois. Auch Rechtsanwalt Knorr rät davon ab: „Da gehe ich in eine Vorleistung und muss auf meinen Vertragspartner vertrauen, dass er die Ware übergibt“.

Bei PayPal “Geld an Freunde”-Funktion meiden

Über PayPal lässt sich bequem Geld an Freunde schicken, um beispielsweise Geld für ein Geburtstagsgeschenk zu sammeln oder eine gemeinsame Restaurantrechnung zu begleichen. Wie der Name aber schon sagt ist die Funktion nicht dafür gedacht, geschäftliche Transaktionen damit zu tätigen. Einige Verkäufer drängen darauf, auch, weil für sie in dem Fall keine Gebühren anfallen. So auch im Fall der Nintendo Switch. Bei der Methode greift allerdings der PayPal-Käuferschutz nicht. Über den könnt Ihr sonst Euer Geld zurückbekommen, wenn Ihr die Ware nicht erhaltet.

Besteht der Verkäufer dennoch auf eine der unsicheren Zahlungsmethoden, solltet Ihr Euch auf jeden Fall ein Bild des Personalausweis geben zu lassen, rät Knorr. Ebenso sollte der Verkäufer separat noch seine Adresse schicken, damit die mit dem Perso abgeglichen werden kann. Auch empfiehlt Knorr, sich die Bankdaten geben zu lassen um im Internet auf Verbraucherforen nachzuschauen, ob diese schon in anderen problematischen Verkäufen verwendet wurden. Das komplette Gespräch mit dem Rechtsanwalt hört Ihr hier:

Wann greift der PayPal-Käuferschutz - und wann nicht?

Der Online-Bezahldienst PayPal ist bekannt für seinen Käuferschutz. Mit könnt Ihr Euer Geld zurück bekommen, wenn Ihr Ware nicht erhaltet oder diese absolut nicht der Beschreibung entspricht. Klingt erstmal gut, es gibt aber eine ganze Reihe von Ausnahmen. Alle Details dazu könnt Ihr bei PayPal in den Nutzungsbedingungen nachlesen. Die wichtigsten Punkte haben wir Euch hier zusammen gefasst.

In diesen Fällen gilt der Käuferschutz nicht

  • Bei der Funktion “Geld an Freunde senden”

  • Wenn Ihr den Artikel direkt abholt, anstatt ihn per Post schicken zu lassen

  • Bei bestimmten Produkten - dazu gehören große Fahrzeuge wie Autos oder Motorräder (leichte Fahrzeuge wie Fahrräder sind ausgenommen) oder Geschenk- und Prepaidkarten

  • Bei Spenden oder Zahlungen auf Crowdfunding-Plattformen.