Neuer Bußgeldkatalog: So viel kostet jetzt Rasen und Falschparken

Neuer Bußgeldkatalog: So viel kostet jetzt Rasen und Falschparken

09.11.2021

Ab heute müssen Raser und Falschparker mehr zahlen, wenn sie erwischt werden. Denn nach einem langen politischen Streit tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Radfahrer und Fußgänger sollen besser geschützt werden.

Die Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen werden im Schnitt inner- wie außerorts doppelt so teuer.

Innerorts:

bis 10 km/h zu schnell: 30 statt 15 Euro
11 bis 15 km/h zu schnell: 50 statt 25 Euro
16 bis 20 km/h zu schnell: 70 statt 35 Euro
21 bis 25 km/h zu schnell: 115 statt 80 Euro
26 bis 30 km/h zu schnell: 180 statt 100 Euro
31 bis 40 km/h zu schnell: 260 statt 160 Euro
41 bis 50 km/h zu schnell: 400 statt 200 Euro
51 bis 60 km/h zu schnell: 560 statt 280 Euro
61 bis 70 km/h zu schnell: 700 statt 480 Euro
über 70 km/h zu schnell: 800 statt 680 Euro

Außerorts:

bis 10 km/h zu schnell: 20 statt 10 Euro
11 bis 15 km/h zu schnell: 40 statt 20 Euro
16 bis 20 km/h zu schnell: 60 statt 30 Euro
21 bis 25 km/h zu schnell: 100 statt 70 Euro
26 bis 30 km/h zu schnell: 150 statt 80 Euro
31 bis 40 km/h zu schnell: 200 statt 120 Euro
41 bis 50 km/h zu schnell: 320 statt 160 Euro
51 bis 60 km/h zu schnell: 480 statt 240 Euro
61 bis 70 km/h zu schnell: 600 statt 440 Euro
über 70 km/h zu schnell: 700 statt 600 Euro

Auch Falschparken wird teurer

Wenn wir verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken oder halten, zahlen wir bis zu 110 Euro. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, ist zudem ein Punkt in Flensburg vorgesehen.

Wenn wir unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parken, müssen wir mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen.

Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge.

Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird nun genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen demnach Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot.

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