Neue Qurantäneregeln ab Mittwoch

Neue Qurantäneregeln ab Mittwoch

Baden-Württemberg setzt die Regeln frühzeitig um

10.01.2022

Die von Bund und Ländern vereinbarten neuen Quarantäneregeln sollen in Baden-Württemberg schon von Mittwoch, 12. Januar, an gelten. Das hat eine Sprecherin von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) den „Stuttgarter Nachrichten“ und der „Stuttgarter Zeitung“ bestätigt. „Die Regeln sind bekannt, wir werden sie im Vorgriff im Land umsetzen“, erklärte die Sprecherin. Die sogenannte Absonderungsverordnung solle am Dienstag im Kabinett entsprechend angepasst werden und am Mittwoch in Kraft treten.

Isolierung für Infizierte wird verkürzt

Nach den neuen Regeln wird die Quarantäne für Kontaktpersonen und die Isolierung für Infizierte verkürzt. Damit will man verhindern, dass wichtige Infrastrukturen bei einer rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante nicht zusammenbrechen. Demnach müssen Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben oder frisch doppelt geimpft oder genesen sind, sagte die Sprecherin. Als frisch gilt ein Zeitraum von bis zu drei Monaten. Für alle anderen soll die Quarantäne nach zehn Tagen enden, nach sieben Tagen kann man sich freitesten lassen.

FFP2-Maskenpflicht in Bussen und Bahnen

An diesem Dienstag wird das Kabinett neben der Absonderungsverordnung auch eine neue Coronaverordnung erlassen, die an die Bund-Länder- Beschlüsse angepasst wird. Allerdings bleibt in Baden-Württemberg im Wesentlichen alles beim Alten. Änderungen wird es der Sprecherin zufolge bei der Maskenpflicht geben. Bisher wird nur empfohlen innerhalb geschlossener Räume mit Maskenpflicht  FFP2-Masken zu tragen. In der neuen Verordnung soll dort das Tragen von FFP2-Masken verpflichtend werden. Das gilt auch für Busse und Bahnen.