Neue Personalausweise mit Fingerabdruck
Ab dem 2. August müssen für neu beantragte Personalausweise die Fingerabdrücke eingescannt werden. Doch einige Datenschützer sehen Risiken. Sie halten die Fingerabdruck-Pflicht für unvereinbar mit dem Grundgesetz und befürchten, dass die Daten auch von Unberechtigten ausgelesen werden könnten - wenn man zum Beispiel ins Ausland fliegt. Außerdem warnen die Kritiker davor, dass sich Kriminelle Zugang zu Fingerabdrücken von unschuldigen Bürgern verschaffen könnten, um falsche Spuren bei Straftaten zu legen.
Laut dem Bundesinnenministerium sind aber alle Informationen im Chip des Personalausweises durch international anerkannte und etablierte Verschlüsselungsverfahren geschützt. Dass beim neuen Personalausweis künftig die Fingerabdrücke abgegeben werden müssen begründet die Regierung damit, dass die Ausweise nach den biometrischen Passbildern noch sicherer werden. Ausweise würden immer öfter weitergegeben, gestohlen oder missbraucht. Die Regelung ist eine Verordnung der Europäischen Union.