Im Mordprozess gegen einen Soldaten haben Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung vor dem Landgericht Verden lebenslange Haft gefordert. (Archivfoto)., © Sina Schuldt/dpa
Im Mordprozess gegen einen Soldaten haben Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung vor dem Landgericht Verden lebenslange Haft gefordert. (Archivfoto). Sina Schuldt/dpa, dpa
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Lebenslange Haft für Soldaten wegen Mordes gefordert

25.02.2025

Im Prozess um die Mordserie mit vier Toten im niedersächsischen Landkreis Rotenburg (Wümme) haben Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung lebenslange Haft für den angeklagten Soldaten gefordert. Vor dem Landgericht Verden verwiesen die Prozessbeteiligten darauf, dass der 33-Jährige drei Erwachsene ermordet und ein Kind fahrlässig getötet haben soll.

Der Deutsche räumte vor Gericht ein, in der Nacht zum 1. März 2024 vier Menschen aus dem Umfeld seiner damaligen Ehefrau erschossen zu haben: den 30 Jahre alten neuen Lebensgefährten der Frau, dessen 55 Jahre alte Mutter, die 33 Jahre alte beste Freundin seiner Frau und deren dreijährige Tochter.

Das Kind tötete er demnach aber nicht mit Absicht. Er habe auf die Frau geschossen und dabei nicht gesehen, dass sie ihre Tochter unter einer Decke im Arm hatte. Bei den Taten ging der Fallschirmjäger genau geplant in militärischer Art vor und drang in die Häuser seiner Opfer ein.

Besondere Schwere der Schuld gefordert

Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer, dass das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellt. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Die Nebenklage schloss sich dieser Forderung an. Die Verteidigung argumentierte gegen die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld. Das Urteil wird am kommenden Freitag erwartet.

© dpa-infocom, dpa:250225-930-386032/2