Krank im Urlaub: So rettet ihr Eure Urlaubstage, © Shutterstock / Prostock-studio
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Krank im Urlaub: So rettet ihr Eure Urlaubstage

20.06.2024

Krankheit und Urlaub: Was das Gesetz sagt

Erstmal das Wichtigste vorweg: Krankheit und Urlaub schließen sich nicht gegenseitig aus. Das heißt, Ihr könnt auch krank eine Reise antreten, ohne Eure Urlaubstage zu verlieren. Das regelt bei uns im Land das Entgeltfortzahlungsgesetz. Doch es gibt einige Dinge, die Ihr beachten müsst, um keine Fehler zu machen und Eure kostbaren Urlaubstage nicht zu gefährden.

Dieser Mythos hält sich hartnäckig: Krank in den Urlaub geht nicht

Dieser Mythos hält sich hartnäckig. Kurz und knapp: Das stimmt nicht. Urlaub gilt der Gesunderholung. Somit ist an sich alles erlaubt, was Euch während einer Krankheit wieder auf die Beine bringt. Dabei versteht es sich, dass ihr mit einem Gips am Arm vielleicht nicht zum Kite-Surfen und einer Erkältung nicht zum Tauchen fahren solltet.

Attest oder nicht? Die ärztliche Bescheinigung

Seid Ihr unsicher, ob eine Reise in Ordnung ist, oder wollt Ihr auf Nummer sicher gehen, empfiehlt es sich, eine ärztliche Bescheinigung einzuholen. Diese bestätigt, dass die Reise Eurer Genesung nicht entgegensteht. Das ist besonders wichtig, wenn das Verhältnis zum Arbeitgeber nicht das Beste ist.

Muss ich oder nicht? Die Sache mit dem Arbeitgeber

Ihr seid nicht verpflichtet, Eurem Arbeitgeber mitzuteilen, wohin Ihr reist oder was Ihr dort vorhabt. Dennoch kann es Fragen aufwerfen, wenn Ihr krankgeschrieben seid und gleichzeitig in den Urlaub fahrt. Um Missverständnisse zu vermeiden, könnt Ihr das Thema freiwillig ansprechen.

Im Urlaubsland krank geworden: So sichert Ihr Eure Urlaubstage

Werdet Ihr im Ausland krank, müsst Ihr sofort zum Arzt gehen und Euch ein Attest holen. Achtet darauf, dass im Attest nicht nur die Krankheit, sondern auch die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird. Dass die Krankmeldung möglicherweise in der Sprache des Landes ausgestellt ist, macht dabei nichts. Ihr müsst das nicht extra übersetzen – zumal heutzutage ausreichend Möglichkeiten im Internet zur Übersetzung bereit stehen.

Seid transparent: Krankmeldung und Aufenthaltsort mitteilen

Wenn DAS eintritt, was sich keiner wünscht, geht am Besten den direkten Weg. Meldet Euch im Krankheitsfall zeitnah bei Eurem Arbeitgeber. Auch wenn Ihr nicht verpflichtet seid, Details zu melden: Sagt ihm oder ihr, wie lange Ihr krank seid – und hinterlasst Euren Aufenthaltsort.

Krankengeld bei Auslandsreisen

Wollt Ihr ins Ausland reisen, solltet Ihr Euch vorher absichern. Lasst Euch von Eurer Arztpraxis bescheinigen, dass gesundheitlich nichts gegen die Reise spricht, und reicht diese Bescheinigung bei Eurer Krankenkasse ein. Stellt eine formlose Bitte, dass die Krankenkasse weiter Krankengeld zahlt. Sollte der Antrag abgelehnt werden, legt Widerspruch ein. Das Bundessozialgericht hat 2019 entschieden, dass ein Kranker innerhalb der EU weiter Anspruch auf Krankengeld hatte.

Wichtiger Partner: Die Krankenkasse

Seid Ihr gesetzlich versichert, müsst Ihr zusätzlich Eure Krankenkasse informieren. Anders als zu Hause, müsst Ihr Euch auch zurückmelden, sobald Ihr wieder daheim seid – sowohl bei der Arbeit als auch bei der Krankenkasse.

Länger krank im Urlaub: Anspruch auf Krankengeld?

Innerhalb Deutschlands ist es normalerweise kein Problem, im Krankheitsfall weiter Krankengeld zu beziehen. Wichtig ist, dass Ihr erreichbar bleibt – sowohl telefonisch als auch per Post. Achtet darauf, dass Ihr am Urlaubsort Empfang habt und dass zu Hause jemand den Briefkasten im Auge behält – um Euch über wichtige Eingangspost zu informieren.

Wir hoffen, der Fall der Fälle tritt nie ein – und Ihr könnt Euren Urlaub gesund und ohne Hindernisse genießen. Einen schönen nächsten Urlaub wünscht Euch Euer Hitradio antenne1 Team.