Kinder im Straßenverkehr: Was Ihr wissen solltet, © Shutterstock / Irina Wilhauk
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Kinder im Straßenverkehr: Was Ihr wissen solltet

12.07.2024

Ob auf dem täglichen Schulweg, zu Freunden oder einfach in der Freizeit: Kinder sind zunehmend auf Rädern, Rollern und anderen Fortbewegungsmitteln im Straßenverkehr unterwegs. Welche Regeln gelten für sie? In diesem Artikel geben wir Euch einen Überblick.

Nichtmotorisierte Fortbewegungsmittel

Tretroller, Rollschuhe & Co.

Kinder und Jugendliche nutzen oft Tretroller, Inline-Skates und Rollschuhe. Diese zählen zu den nichtmotorisierten Fortbewegungsmitteln und unterliegen denselben Vorschriften wie Fußgänger. Sie dürfen auf Gehwegen, verkehrsberuhigten Straßen und in Fußgängerzonen gefahren werden – jedoch nur in Schrittgeschwindigkeit und unter Berücksichtigung anderer Verkehrsteilnehmer.

Eine Ausnahme gibt es für Inline-Skates und Rollschuhe: Ein spezielles Verkehrszeichen kann sie für Radwege und Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h zulassen. Dabei muss innerorts am rechten und außerorts am linken Fahrbahnrand gefahren werden.

Fahrräder: Altersabhängige Vorschriften

Unter Acht Jahren

Kinder unter acht Jahren müssen auf Gehwegen oder separaten Radwegen fahren. Eine Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf sie begleiten.

Acht bis Zehn Jahren

In diesem Alter dürfen Kinder sowohl Geh- als auch Radwege nutzen oder auf der Fahrbahn fahren.

Ab Zehn Jahren

Ab dem zehnten Lebensjahr müssen Kinder die gleichen Verkehrsregeln wie Erwachsene befolgen und entweder Radwege oder die Fahrbahn nutzen.

Motorisierte Fortbewegungsmittel bis 6 km/h

Langsame Spielzeuge

Gefährte, die nicht schneller als 6 km/h fahren, gelten als Spielzeug. Sie dürfen Gehwege benutzen, müssen aber Rücksicht auf andere nehmen. Eltern sollten ihre Kinder über die richtige Nutzung dieser Fahrzeuge unterrichten. Kinder unter zehn Jahren haften nicht für Schäden, die sie verursachen, aber Eltern können für mangelnde Aufsichtspflicht verantwortlich gemacht werden. Eine Privathaftpflichtversicherung ist daher ratsam.

Motorisierte Fortbewegungsmittel bis 20 km/h

E-Scooter, Segways & Co.

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) regelt Fahrzeuge wie E-Scooter und Segways, die bis zu 20 km/h schnell fahren. Ab 14 Jahren dürfen sie genutzt werden. Eine Helm- und Führerscheinpflicht besteht nicht, aber eine Halt- und Lenkstange sowie eine Versicherungsplakette sind Pflicht. Sie müssen meist dieselben Verkehrsflächen wie Fahrräder nutzen. In einigen Fällen dürfen sie auch auf der Fahrbahn fahren, wenn keine Radwege vorhanden sind.

Tabus im öffentlichen Raum

Nicht zugelassene Fahrzeuge

Viele elektrisch betriebene Fahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren, sind im öffentlichen Verkehr nicht erlaubt. Dazu gehören E-Skateboards, Monowheels und Hoverboards. Diese dürfen nur auf privatem Gelände benutzt werden. Wer diese Fahrzeuge im öffentlichen Raum fährt, riskiert Bußgelder und Punkte in Flensburg.

Gemeinsam achtsam für unsere Kinder

Kinder und Jugendliche haben im Straßenverkehr spezielle Regeln zu beachten, abhängig von ihrem Alter und dem verwendeten Fortbewegungsmittel. Eltern sollten ihre Kinder über die geltenden Vorschriften informieren und sicherstellen, dass sie diese einhalten, um ihre Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Umgekehrt ist es wichtig zu verstehen, dass heranwachsende Kinder ihre Umgebung anders wahrnehmen, als wir Erwachsene – welche Unterschiede es gibt und was das für Euer Verhalten Kindern im Straßenverkehr gegenüber bedeutet, haben wir Euch hier zusammengefasst.