Kinder dürfen an Halloween um die Häuser ziehen

Kinder dürfen an Halloween um die Häuser ziehen

25.10.2021

Am Sonntag ist Halloween und nachdem sämtliches Feiern und Gruseln letztes Jahr wegen der Pandemie ins Wasser gefallen ist, dürfen die Kinder in Baden-Württemberg dieses Jahr wieder um die Häuser ziehen. Auch das Sozialministerium hat uns noch einmal bestätigt, dass wieder von Tür zu Tür gezogen werden darf. Kinder in der Gruppe müssen allerdings die üblichen Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Generell sei die Ansteckungsgefahr draußen geringer als in Innenräumen. Eine Maske könne außerdem sicherlich nicht schaden, hier würden aber keine expliziten Angaben gemacht, so das Ministerium.

Abstandsregeln sollten eingehalten werden

Auch wir Erwachsenen dürfen den Kids ganz normal die Türe öffnen und sie mit Süßigkeiten beschenken. Hier zieht das Sozialministerium den Vergleich mit einem Paket, dass wir bekommen. Auch hier seien Abstands- und Hygieneregeln sinnvoll. Nichtsdestotrotz verweist die Behörde aber noch einmal auf die steigenden Corona-Neuinfektionen und die drohende Warnstufe. Sollte die bis Halloween in Kraft treten, würden für ungeimpfte Personen sowie Kinder bis einschließlich 17 Jahren wieder Kontaktbeschränkungen gelten. Bedeutet: Ein ungeimpfter Haushalt darf sich nur noch mit fünf weiteren ungeimpften Personen treffen.

Bild: Symbolbild/shutterstock