Kein 3G am Arbeitsplatz mehr
Die Bundesregierung hat sich am Mittwoch auf neue Corona-Regeln am Arbeitsplatz verständigt. Demnach sollen die Arbeitgeber ab 20. März die Gefährdung durch das Virus selbst einschätzen und die entsprechenden Hygienemaßnahmen festlegen.
Arbeitgeber sollen regionales Infektionsgeschehen berücksichtigen
Die Arbeitgeber sollen dann beispielsweise prüfen, ob sie den Beschäftigten einen Corona-Test pro Woche anbieten, ob sie Schutzmasken bereitstellen und ob Beschäftigte im Homeoffice arbeiten sollen. Auch über Schutzmaßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln oder eine Maskenpflicht sollen Betriebe künftig selbst entscheiden. Die neuen Regeln gelten ab 20. März und sind zunächst bis einschließlich 25. Mai dieses Jahres in Kraft. In der neuen Verordnung ist auch das Homeoffice-Angebot nur noch als Möglichkeit vorgesehen.
Eine Verpflichtung bleibt
Die Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten weiter ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen Covid-19 impfen zu lassen.