Heimlicher Telefon-Mitschnitt soll im Polizei-Prozess gehört werden
05.05.2023
Im Prozess um sexuelle Nötigung gegen den ranghöchsten Polizisten des Landes soll ein heimlich aufgenommenes Telefongespräch nun Licht ins Dunkel bringen. Das Gericht entschied am Freitag, dass der Mitschnitt verwertet werden darf.
Vorwurf: sexuelle Nötigung
Der Inspekteur der Polizei soll eine zur Tatzeit 32 Jahre alte Polizistin im November 2021 vor einer Kneipe sexuell genötigt haben. Wenige Tage später hatte die junge Kommissarin ein Video-Telefonat mit dem Inspekteur heimlich mitgeschnitten, in dem es auch um besagten Abend ging. Mit dem Mitschnitt wendete sie sich an ihre Vorgesetzten. Die Verteidigerin des Inspekteurs hatte auf ein sogenanntes Beweiserhebungs- und -verwertungsverbot gepocht, weil sich die Polizistin mit der heimlichen Aufnahme strafbar gemacht habe.
Telefonmitschnitt darf verwendet werden
Nach Ansicht von Richter Volker Peterke ist der 55 Minuten lange Mitschnitt jedoch verwertbar, weil die Polizistin das Gespräch als Privatperson aufgenommen habe und es auch inhaltlich vor allem um private Themen gegangen sei. Auch wenn der Inspekteur das von der Anzeigenerstatterin angestrebte Geständnis in dem Video nicht getätigt habe, könne der Mitschnitt dazu dienen, die Glaubhaftigkeit der Polizistin zu beurteilen, so der Richter - vor allem weil Aussage gegen Aussage stehe. Das öffentliche Interesse an der Wahrheitsfindung überwiege.
Die Verteidigerin des Inspekteurs beantragte nach der Entscheidung des Richters, den Mitschnitt unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszuwerten.
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