Geld sparen beim Internetanbieter?
Das Festnetz-Internet ist in Deutschland nach Messungen von Breitbrandmessung in vielen Haushalten wesentlich schlechter als vertraglich vereinbart. Seit Dezember gilt in Deutschland ein neues Minderungsrecht - danach müsst Ihr als Verbraucher weniger Zahlen, wenn Euer Internet deutlich langsamer ist als von Eurem Internetdienstleister angegeben. Eine solche Messung könnt Ihr auf breitbandmessung.de durchführen.
Internet bei Messungen fast immer langsamer als angegeben
Laut Bundesnetzagentur haben Verbraucher 15.000 solcher Messprotokolle erhalten. Dabei sei "fast ausschließlich" ein Minderungsanspruch festgestellt worden - die Leistung hatte also so große Mängel, dass die Verbraucher einen Anspruch auf eine niedrigere Bezahlung hatten.
Was tun, wenn mein Internet langsamer ist als vertraglich vereinbart?
Fehlerquellen ausschließen
Bevor Ihr Euren Provider kontaktiert, solltet Ihr mögliche Fehlerquellen prüfen und ausschließen. Denn nicht immer liegt die Ursache für langsames Internet an der Leitung. Veraltete Treiber der Netzwerkkarte, schlechter WLAN-Empfang, zu viele Browser-Cookies, falsche Router-Einstellungen, ungeeignete Kabel oder Antivirenprogramme können die Geschwindigkeit ebenso bremsen. Und: der Internetprovider ist nur für die Leitung bis zum Hausanschluss zuständig. Gibt es im Haus mehrere Wohnungen und läuft die Leitung dorthin über alte Kabel, kann das die Geschwindigkeit ebenfalls maßgeblich beeinflussen.
Recht beim Provider geltend machen
Ist das Internet tatsächlich zu langsam und weicht die Leistung von der vertraglich vereinbarten ab, gibt es zwei Optionen: Ihr konfrontiert Euren Anbieter schriftlich mit dem Messprotokoll und fordert ihn auf, den Mangel zu beheben. Sollte das nicht passieren, könnt Ihr dann von Eurem Minderungsrecht Gebrauch machen. Es gilt: Wer nur 80 Prozent der vereinbarten Leistung empfängt, darf die Zahlung entsprechend um 20 Prozent kürzen. Achtung: nicht selbstständig die Zahlungen einstellen, denn dadurch könntet Ihr in Zahlungsverzug geraten und Euch kann der Anschluss gesperrt werden.
Die Alternative: Wer aufgrund der schlechten Leistung den Provider wechseln möchte, hat ein Sonderkündigungsrecht vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Einzige Voraussetzung: Dem Anbieter muss vorab eine Frist gesetzt werden, um die vertraglich vereinbarte Leistung doch noch zu erbringen.
Entschädigung bei Internetausfall
Fällt der Internetanschluss komplett aus, habt Ihr das Recht auf unverzügliche und kostenlose Behebung des Problems. Bei einem Ausfall von mehr als einem Tag muss der Anbieter darüber informieren. Ab dem dritten Kalendertag nach Eingang der Störungsmeldung steht Euch eine Entschädigung zu: Für die Kalendertage drei und vier sind das je fünf Euro oder zehn Prozent des monatlichen Vertragsentgelts, ab dem fünften Tag sind es zehn Euro oder 20 Prozent.
Foto: Shutterstock.com