Führerschein-Umtausch: Prüft hier ob Ihr betroffen seid

Millionen von Führerscheinen in Deutschland müssen bis spätestens 2033 umgetauscht werden. Doch für viele naht die Frist bereits viel früher! Ob auch ihr betroffen seid und wie der Umtausch funktioniert, erfahrt ihr hier.

Warum der Führerschein-Umtausch?

Führerscheine sollen europaweit einheitlich und fälschungssicher werden. Alte Papier- und Scheckkartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen daher schrittweise umgetauscht werden. So wird Missbrauch verhindert und die EU-Richtlinie 2006/126/EG umgesetzt.

Wer muss bis wann den Führerschein tauschen?

Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr. Entscheidend ist, wann der Führerschein ausgestellt wurde – nicht, wann die Fahrerlaubnis erteilt wurde.

Für alle, die noch einen Papierführerschein besitzen, läuft die Zeit ab: Bis spätestens 19. Januar 2025 müsst ihr eure alten Dokumente gegen die fälschungssichere Scheckkarte tauschen.

Eine Ausnahme gibt es: Seid ihr vor 1953 geboren, habt ihr länger Zeit – unabhängig vom Format oder Ausstellungsdatum. In diesem Fall endet die Frist erst am 19. Januar 2033.

Aktuell laufende Fristen für Papierführerscheine:

Geburtsjahrgänge 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970: Frist endete am 19. Januar 2024

Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964: Frist endete am 19. Januar 2023

Geburtsjahrgänge vor 1953: 19. Januar 2033

Für Scheckkartenführerscheine gilt:
Führerscheine im Scheckkartenformat, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, unterliegen ebenfalls der Umtauschpflicht, auch wenn sie ursprünglich kein Ablaufdatum hatten. Diese Führerscheine müssen nach einem gestaffelten Plan ausgetauscht werden, der sich am Ausstellungsjahr orientiert. Die Fristen beginnen ab 2026 und enden spätestens am 19. Januar 2033. Ziel ist es, auch diese älteren Scheckkartenführerscheine an die aktuellen EU-Standards anzupassen, um eine einheitliche und fälschungssichere Lösung für alle Führerscheine in Europa zu gewährleisten.

Ausstellungsjahr 1999 – 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
Ausstellungsjahr 2002 – 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
Ausstellungsjahr 2005 – 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
Ausstellungsjahr 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
Ausstellungsjahr 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
Ausstellungsjahr 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
Ausstellungsjahr 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
Ausstellungsjahr 2012 – 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine enthalten automatisch eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren, nach deren Ablauf der Führerschein getauscht werden muss.

Die vollständige Übersicht und das genaue Datum für euren Führerschein findet ihr im praktischen Umtausch-Rechner des ADAC:

👉 Hier klicken, um den ADAC-Umtausch-Rechner zu nutzen

Wie läuft der Umtausch ab?

Der Umtausch erfolgt ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung. Ihr benötigt lediglich:

• Personalausweis oder Reisepass

• Ein aktuelles biometrisches Passfoto

• Den bisherigen Führerschein

💡 Kosten: Der Umtausch kostet rund 25 Euro (+ evtl. Kosten für das Passfoto).

Was passiert, wenn ihr die Frist verpasst?

Wird die Frist nicht eingehalten, droht ein Verwarngeld von 10 Euro. Der Führerschein bleibt dennoch gültig – es besteht nur ein Bußgeldrisiko bei Verkehrskontrollen.

Sichert euch rechtzeitig euren neuen Führerschein und vermeidet unnötige Kosten!

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