Fluggast muss für 103 Tage ins Gefängnis
103 Tage ins Gefängnis. Das muss ein Fluggast, der heute von Istanbul nach Stuttgart geflogen ist. Bei der Einreisekontrolle am Stuttgarter Flughafen stellte die Polizei fest, dass gegen den 34 Jahre alten Passagier zwei Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Hechingen vorliegen. Der Fluggast muss nun noch 103 Tage Restfreiheitsstrafe von insgesamt 10 Monaten wegen Körperverletzung und den Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz absitzen.