Ferien früher starten: Wer schwänzt, riskiert teure Strafen
Ferienzeit ist Reisezeit, aber bevor Ihr Euch dazu entschließt, die Koffer zu packen und vor dem offiziellen Ferienbeginn zu verreisen, gibt es einiges zu beachten. In Deutschland gilt die allgemeine Schulpflicht. Das bedeutet, dass Kinder und Jugendliche verpflichtet sind, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Unentschuldigtes Fehlen kann dabei teuer werden.
Darf ich mein Kind vor den Ferien aus der Schule nehmen?
Grundsätzlich ist das Fernbleiben vom Unterricht aus privaten Anlässen wie einem geplanten Urlaub nicht erlaubt. Wenn Ihr vorhabt, außerhalb der Ferien zu verreisen, müsst Ihr eine Schulbefreiung beantragen. Wichtig ist, dass dieser Antrag rechtzeitig gestellt wird und ein triftiger Grund vorliegt. Private Urlaubspläne zählen hier in der Regel nicht dazu. Ausnahmen gibt es lediglich für wichtige familiäre Anlässe wie Hochzeiten oder Beerdigungen, die oft kulanter behandelt werden.
Mögliche Strafen fürs Schwänzen
Wird der Antrag auf Schulbefreiung abgelehnt und Ihr entscheidet Euch dennoch, früher in den Urlaub zu fahren, riskiert Ihr hohe Bußgelder. In den letzten Jahren hat die Polizei vermehrt Kontrollen an Flughäfen durchgeführt und Eltern mit schulpflichtigen Kindern, die ohne Schulbefreiung verreisten, zur Rechenschaft gezogen.
Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Bundesland und kann bis zu 2.500 Euro betragen. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin sind dies die Höchstgrenzen, während in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen Bußgelder bis zu 1.000 Euro verhängt werden können. Wiederholte Verstöße können sogar mit Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten geahndet werden.
So hoch sind die Bußgelder nach Bundesland:
• Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern: bis zu 2.500 Euro
• Bayern, Baden-Württemberg, Hessen: bis zu 1.000 Euro
• Rheinland-Pfalz: bis zu 1.500 Euro bei wiederholtem Verstoß
• Schleswig-Holstein, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Saarland, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen: bis zu 1.000 Euro
• Sachsen: bis zu 1.250 Euro
• Thüringen: bis zu 1.500 Euro
Wann ist eine Beurlaubung möglich?
Eine Beurlaubung vom Unterricht kann in Ausnahmefällen gewährt werden. Zu den anerkannten Gründen zählen wichtige familiäre Ereignisse wie Hochzeiten oder Todesfälle, sowie religiöse Feiertage oder besondere Veranstaltungen, die im Interesse der Schule stehen. Allerdings müssen diese Gründe rechtzeitig und plausibel bei der Schulleitung vorgebracht werden.
Fazit: Urlaubsplanung mit Bedacht
Auch wenn es verlockend ist, durch eine frühere Abreise Geld zu sparen oder den Urlaub zu verlängern, solltet Ihr Euch die möglichen Konsequenzen gut überlegen. Das unentschuldigte Fehlen Eurer Kinder kann hohe Bußgelder nach sich ziehen und im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Folgen haben. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, ist es ratsam, rechtzeitig den Kontakt zur Schule zu suchen und alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um eine legale Beurlaubung zu beantragen. Denn am Ende spart Ihr dadurch nicht nur Geld, sondern auch Nerven.