Feiern und Grillen im Freien: So seid Ihr auf der sicheren Seite
Der Sommer ruft nach geselligen Stunden im Freien, voller Grillduft und fröhlichem Beisammensein. Doch bevor Ihr Euch in die Freiluftsaison stürzt, lohnt es sich, die Regeln zu kennen, die Euch beim Grillen und Feiern im Garten begleiten.
Was droht Euch, wenn Ihr gegen den Mietvertrag oder die Hausordnung verstößt?
In den meisten Fällen gewährt Euch Euer Mietvertrag oder die Hausordnung kein uneingeschränktes "Recht auf Grillen". Der Vermieter hat das letzte Wort, ob das Grillen erlaubt ist oder nicht. Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse kann als Teil des normalen Wohngebrauchs angesehen werden, sofern kein explizites Verbot besteht. Die Frage, wie oft Ihr grillen dürft, bleibt jedoch oft unbeantwortet, da es keine klare gesetzliche Regelung gibt. Als Richtlinie könnt Ihr Euch merken, dass Ihr ungefähr zweimal im Monat grillen könnt, sofern nichts Gegenteiliges festgelegt ist. Dennoch bleibt dies keine absolute Sicherheit. Denkt daran, Euch rücksichtsvoll zu verhalten, um mögliche Konflikte mit den Nachbarn zu vermeiden. Wiederholte Verstöße können zu rechtlichen Konsequenzen wie einer Abmahnung oder sogar der Kündigung des Mietvertrags führen.
Was passiert, wenn Ihr gegen öffentliche Vorschriften verstoßt?
Bei Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, wie z.B. Geruchs- oder Lärmbelästigung, liegt die Zuständigkeit bei der Polizei. Bußgelder können verhängt werden, insbesondere wenn Ihr die gesetzlichen Ruhezeiten während des Grillens nicht einhaltet. Diese Ruhezeiten gelten auch dann, wenn das Grillen an sich erlaubt ist. Zum Beispiel beginnen die üblichen Ruhezeiten oft ab 22 oder 23 Uhr. Ähnliche Regeln wie bei Mietwohnungen gelten auch für Eigentumswohnungen. Die Eigentümergemeinschaft kann das Grillen verbieten oder bestimmte Einschränkungen festlegen. Im eigenen Haus und Garten gibt es üblicherweise kein allgemeines Grillverbot, jedoch kann sich ein Nachbar gegen eine als "wesentliche Belästigung" empfundene Situation rechtlich zur Wehr setzen. Die genaue Auslegung des Gesetzes muss im Streitfall von den Gerichten geklärt werden.
Wo darf ich grillen und wie oft?
Die Möglichkeiten variieren je nachdem, ob Ihr einen eigenen Garten habt oder nicht. Im eigenen Garten könnt Ihr grundsätzlich so oft grillen, wie Ihr möchtet, solange Ihr die Ruhezeiten einhaltet und niemanden stört. Für Balkon oder Terrasse solltet Ihr besonders vorsichtig sein, da der Rauch leicht in die Wohnungen der Nachbarn ziehen kann. Informiert Eure Nachbarn daher immer im Voraus und holt Euch ihre Zustimmung ein. Verwendet wenn möglich Elektro- oder Gasgrills, um Rauch- und Funkenflug zu minimieren. In manchen Regionen gibt es spezifische Vorschriften, wie zum Beispiel in Baden-Württemberg, wo offenes Feuer mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein muss. Lasst uns also den Sommer genießen, indem wir mit Respekt und Rücksichtnahme auf unsere Mitmenschen grillen.