Fahrschulen in BW dürfen nach Gerichtsurteil teilweise wieder öffnen

Fahrschulen in BW dürfen nach Gerichtsurteil teilweise wieder öffnen

25.02.2021

Fahrschulen in Baden-Württemberg dürfen nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 1. März an wieder reguläre Fahrschüler aufnehmen. Damit hat sich eine Fahrschule aus dem Bodenseekreis erfolgreich dagegen gewehrt, dass normale Auto-Fahrschüler wegen Corona keinen praktischen Unterricht erhalten durften. Erlaubt waren zuletzt nur Fahrstunden für Angehörige von Hilfsorganisationen sowie für Bus- und Lastwagenfahrer.

Die Richter räumten am Mittwoch in Mannheim ein, es gebe in dem geschlossenen Raum des Fahrzeugs ohne den gebotenen Mindestabstand bei zugleich dauerndem Gespräch zwischen Fahrlehrer und -schüler ein erhebliches Infektionsrisiko. Das Bundesland habe aber versäumt darzulegen, warum es eine landeseinheitliche Regelung erlassen habe. Die Kommunen wiesen sehr unterschiedliche Werte bei den Neuansteckungen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auf.  Auch bei unterschiedlichen Regelungen orientiert am Infektionsgeschehen am jeweiligen Ort sei nicht zu erwarten, dass Fahrlehrer oder -schüler sich über Kreis- oder Landesgrenzen hinweg bewegen würden.

Die Entscheidung ist unanfechtbar.

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