Fahrradfahrer überholen verboten
Stadt Stuttgart stellt neue Schilder auf
Die Stadt Stuttgart hat am vergangenen Freitag an der Böblinger Straße / Kaltentaler Abfahrt neue Verkehrsschilder aufstellen lassen. Sie signalisieren: an diesen Stellen dürfen Autos keine Fahrradfahrer oder Krafträder überholen, da hier die Mindestüberholabstände gemäß der Neufassung der Straßenverkehrsordnung nicht möglich und somit nicht zulässig sind. Da Autofahrende die Situation falsch einschätzen, wird nun das Überholverbot von Fahrrädern und Krafträdern mit dem neuen Verkehrszeichen verdeutlicht. Dies hat die Verkehrsbehörde der Stadt Stuttgart nach dem Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift zur Neufassung der StVO angeordnet.
Weitere Verbesserungen der Hauptradroute 1
Verkehrsmessungen im Auftrag der Verkehrsbehörde der Stadt Stuttgart an der Böblinger Straße/ Kaltentaler Abfahrt haben bestätigt, dass Autofahrende trotz dieser rechtlichen Klarstellung Radfahrende an diesen Engstellen überholen. Das neue Zeichen soll dem entgegenwirken. Außerhalb dieser Abschnitte ist das Überholen von Radfahrenden an der Böblinger Straße / Kaltentaler Abfahrt erlaubt, wenn der gesetzliche Mindestüberholabstand von 1,5 Meter eingehalten wird.