Ehefrau in Laden erschossen: Geständnis und Tränen
Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf eine 44-Jährige in einem Geschäft in Markdorf (Bodenseekreis) hat deren Ehemann ein Geständnis abgelegt. In einer Einlassung, die sein Verteidiger am Donnerstag zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Konstanz verlas, bestritt der 48-Jährige jedoch, die Tat geplant zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord, Verstoß gegen das Waffengesetz und gefährliche Körperverletzung vor.
Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der Beschuldigte die Frau als seinen Besitz ansah und ihr deswegen das Lebensrecht absprach. Das Motiv sei, dass er die Trennung der Frau von ihm nicht habe akzeptieren wollen. Das Paar hat drei gemeinsame Kinder.
Laut Anklage fuhr der albanische Staatsangehörige am 21. Januar diesen Jahres mit einem Taxi zu dem Geschäft, in dem seine Frau in der Poststelle arbeitete. Bei sich trug er demnach eine Schusswaffe, für die er keine Erlaubnis hatte. Damit soll er mehrfach auf die Frau geschossen haben - auch als sie bereits am Boden gelegen habe.
Die Filialleiterin habe versucht, ihm die Waffe abzunehmen. Zu ihr soll er gesagt haben: «Jetzt hat sie das, was sie verdient hat.» Die Frau starb demnach am Tatort. Die Waffe soll der Angeklagte vor Ort abgelegt haben und zum Taxi zurückgegangen sein. Er habe sich zur Polizei fahren lassen, wo er festgenommen wurde. Bei der Tat soll er unter Alkoholeinfluss gestanden haben.
Beim Prozessauftakt waren zahlreiche Zeugen geladen. Die Filialleiterin des Geschäfts sagte unter Tränen aus. Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte habe sie rund eine halbe Stunde versucht, die Frau zu reanimieren. Schon vor der Tat habe diese ihr von der Ehe und Gewalt darin erzählt. Nach der endgültigen Trennung im Mai 2022 habe die Frau versucht, ihren Wohn- und Arbeitsort geheim zu halten.
Doch auch in der Zeit vor der Tat war der Angeklagte der Leiterin zufolge an den Arbeitsplatz der getrennt lebenden Ehefrau gekommen. Die Filialleiterin habe ihn aus dem Geschäft begleitet. «Er hat gesagt, ich soll ihr sagen, er wird sie umbringen», schilderte sie. Auch habe die Getötete ihr einmal gesagt, ihr Noch-Ehemann werde erst ruhen, wenn er sie umgebracht habe. Die Filialleiterin war per Video zugeschaltet. Seit der Tat leide sie an einer posttraumatischen Belastungsstörung, sagte sie. «Ich habe nicht gesehen, wie er reingekommen ist. Das mache ich mir bis heute zum Vorwurf.» Dem Verfahren hat sie sich als Nebenklägerin angeschlossen.
Der Angeklagte schilderte in seiner Einlassung, dass er die Waffe aus Selbstschutzgründen wegen einer angedrohten Blutrache mit einer anderen Familie in seinem Heimatland Albanien bei sich getragen habe. Er berichtete außerdem von wechselseitiger Gewalttätigkeit in der Ehe. Auch Alkohol sei bei beiden ein Problem gewesen. Für seinen jüngsten Sohn habe er ein Umgangsrecht zugesprochen bekommen, seine Frau habe ihm den Jungen aber vorenthalten. Darüber habe er mit ihr am Tattag sprechen wollen. Vor Ort sei er durchgedreht. Heute bedauere er das Tatgeschehen.
Ein Urteil könnte im August gesprochen werden.
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