Kai Wegner (CDU), designierter Regierende Bürgermeister, steht beim zweiten Wahlgang zur Bürgermeisterwahl im Plenarsaal vom Berliner Abgeordnetenhaus., © Christophe Gateau/dpa
Kai Wegner (CDU), designierter Regierende Bürgermeister, steht beim zweiten Wahlgang zur Bürgermeisterwahl im Plenarsaal vom Berliner Abgeordnetenhaus. Christophe Gateau/dpa, dpa
  • Infoline
  • DPA-News

Dritter Wahlgang: Mehr Ja- als Nein-Stimmen nötig

27.04.2023

Für die Wahl des neuen Regierenden Bürgermeisters von Berlin könnte nach zwei gescheiterten Wahlgängen für Kai Wegner (CDU) nun ein dritter Wahlgang anstehen. Bei den beiden ersten Wahlen im Berliner Abgeordnetenhaus war mindestens die Mehrheit der 159 Abgeordneten-Stimmen, also 80 Ja-Stimmen, nötig. Ab dem dritten Wahlgang ist ein Kandidat gewählt, wenn er mehr Stimmen erhält als ein Gegenkandidat oder mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen. Die Zahl der Enthaltungen spielt keine Rolle. Möglich seien auch mehr als drei Wahlgänge, erklärte ein Sprecher des Abgeordnetenhauses.

Wörtlich heißt es in Artikel 56 der Berliner Verfassung: «Der Regierende Bürgermeister wird mit der Mehrheit der Mitglieder des Abgeordnetenhauses gewählt. Kommt eine Wahl nach Satz 1 nicht zustande, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Kommt die Wahl auch in diesem Wahlgang nicht zustande, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält.»

Der frühere Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) war 2006 erst im zweiten Wahlgang mit der denkbar knappsten Mehrheit von einer Stimme wiedergewählt worden. Im ersten Wahlgang war Wowereit durchgefallen. Einen dritten Wahlgang hätte er nicht gemacht, sagte er damals.

Die spektakulärste Abfuhr bei der Wahl zur Regierungschefin erlebte im März 2005 Heide Simonis (SPD) in Schleswig-Holstein. Sie fiel in vier Wahlgängen durch und trat danach nicht mehr an. Sie wollte eine rot-grüne Koalition mit Hilfe des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) bilden. Diese verfügte im Kieler Landtag exakt über die zur Wahl benötigten 35 Stimmen - Simonis erhielt aber jeweils nur 34. Der oder die Abweichlerin wurde später als der «Heide-Mörder» bezeichnet.

© dpa-infocom, dpa:230427-99-473421/3