Diese Geschäfte gehören zur Grundversorgung
Einige Geschäfte sind von der 3G bzw. 2G-Regelung im Einzelhandel ausgenommen. Dazu gehören:
Gesundheit
Apotheken
Hörgeräteakustiker
Optiker
Orthopädieschuhtechniker
Sanitätshäuser
Lebensmittel und täglicher Bedarf
Ausgabestellen der Tafeln
Bäckereien
Drogerien
Getränkemärkte
Hofläden
Konditoreien
Lebensmittelhandel
Metzgereien
Mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse
Raiffeisenmärkte
Reformhäuser
Supermärkte
Wochenmärkte
Sonstige
Babyfachmärkte
Banken und Sparkassen
Baumärkte
Baumschulen
Blumenfachgeschäfte
Futtermittelmärkte
Gartenmärkte
Gärtnereien
Poststellen und Paketdienste
Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr
Reinigungen
Stellen des Zeitschriften- und Zeitungsverkaufs
Tankstellen
Tierbedarfsmärkte
Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume
Waschsalons
Stand: 6. Dezember 2021