Das Neue Jahr bringt für uns auch viele Neuerungen
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Das Neue Jahr bringt für uns auch viele Neuerungen

Darauf müsst ihr achten:

31.12.2022

Auch mit diesem Jahreswechsel stehen wieder viele Neuerungen an - wir haben euch hier die wichtigsten zusammengefasst:

Aus Hartz-IV wurde Bürgergeld

Hartz-IV wurde vom Bürgergeld abgelöst. Doch nicht nur der Name hat sich geändert, auch die Bezüge in der Grundsicherung sind um über 50 Euro gestiegen. Konkret heißt dass, das Alleinstehende ab sofort 502 Euro als Grundsicherung, statt der bisherigen 449 Euro, erhalten. Weiterhin möglich sind Sanktionen, also Kürzungen der Leistungen, wenn ein Arbeitsloser beispielsweise einen zumutbaren Job ablehnt. Neu ist auch, dass Bürgergeldbezieher ab sofort mehr von ihrem möglichen Nebeneinkommen behalten dürfen. Bis zu 100 Euro werden dabei überhaupt nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Alles über 100 Euro hinaus wird wie gewohnt prozentual angerechnet. Wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, darf ab sofort dann mehr behalten, genauer gesagt, dürfen Aufstocker mit einem Gehalt von 520 bis 1.000 Euro jetzt 30 Prozent davon abrechnungsfrei behalten, bei Hartz-IV waren es nur 20 Prozent.

Mehr Geld für Eltern

Auch das Kindergeld wurde weiter erhöht, es gibt jetzt einheitlich 250 Euro pro Kind und Monat. Bisher bekamen Eltern für das erste und das zweite Kind 219 Euro im Monat, für das dritte 225 Euro und erst ab dem vierten Kind 250 Euro pro Kind und Monat. Der Kinderfreibetrag stieg auch, um 404 Euro auf 8.952 Euro. 2024 soll er dann um weitere 360 Euro steigen. Ob Eltern das Kindergeld ausgezahlt bekommen, oder durch den Kinderfreibetrag Steuern sparen, entscheidet das Finanzamt und wählt dabei die Variante, bei der die Eltern mehr Geld bekommen, beziehungsweise bei der sie mehr Geld sparen.

Die Wohngeldreform

Bis Ende 2022 empfingen circa 600.000 Haushalte Wohngeld, diese Zahl wird sich durch die Wohngeldreform dieses Jahr wahrscheinlich verdreifachen. Dann gibt es circa zwei Millionen Wohngeld-Haushalte. Außerdem wird das Wohngeld im Schnitt um 190 Euro im Monat aufgestockt. Dadurch erhalten die Empfänger-Haushalte monatlich im Schnitt 370 Euro an Wohngeld. Anspruch auf Wohngeld besteht, wenn Haushalte zwar keine Sozialleistungen empfangen, aber trotzdem recht wenig Geld zur Verfügung haben.

Steuern

Der steuerliche Grundfreibetrag, der dafür sorgt, dass das Existenzminimum für alle steuerfrei bleibt liegt jetzt bei 10.908 Euro und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 561 Euro angestiegen. Für 2024 ist bereits eine weitere Anhebung vorgesehen, dann soll der Grundfreibetrag bei 11.604 Euro liegen. Die Spitzenverdiener profitieren zusätzlich von einer weiteren Neuerung, denn der Spitzensteuersatz in Höhe von 42 Prozent wird ab sofort erst ab einem zu versteuerndem Einkommen in Höhe von 62.810 Euro fällig. Zuvor lag die Grenze bei 58.597 Euro. Die Grundsteuererklärung, die ursprünglich mit einer Abgabefrist bis Ende Oktober letzten Jahres versehen war, muss nach der Fristverlängerung bis Ende Januar diesen  Jahres abgegeben werden. Davon betroffen sind Haus- und Wohnungsbesitzer. Die Tabaksteuer ist übrigens auch gestiegen, eine Schachtel mit 20 Zigaretten kostet jetzt durchschnittlich 18 Cent mehr.

Thema Erben

Hier gab es für die meisten keine Änderungen. Nur beim Erben von Immobilien gibt es eine Änderung. Denn ab sofort  wird der Wert von vererbten Immobilien anders erfasst. Dadurch könnte der zu versteuernde Wert bei Immobilien um 20 bis 30 Prozent steigen, davon geht der Verband „Haus und Grund“ aus. Davon betroffen sind allerdings nur Erben, die selbst nicht in der geerbten Immobilie leben möchten.

Veränderungen bei den Verdienstgrenzen

Frührentner profitieren von dem Wegfallen der Hinzuverdienstgrenze. Sie können ab sofort beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird. Bei sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze von 1.600 Euro im Monat auf 2.000 Euro. Bis zu dieser Grenze müssen die beschäftigten nur geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Preisbremsen

Ab März gibt es Entlastungen für viele Strom- und Gaskunden. Denn mit den geplanten Preisbremsen bekommen Gasverbraucher für 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert. Beim Strom sind 40 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen, bei der Fernwärme 9,5 Cent. Für Januar und Februar sollen die Preisbremsen rückwirkend wirken.

Das Lieferkettengesetz trat in Kraft

Das Lieferkettengesetz gilt seit dem 1. Januar für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und mindestens einem Standort in Deutschland. Durch das Gesetz werden die betroffenen Unternehmen dazu verpflichtet den Schutz von Menschenrechten in ihren globalen Lieferketten sicherzustellen und ihren Sorgfaltspflichten gegenüber Lieferanten und Geschäftspartnern nachzukommen. Ab 2024 müssen auch Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten den umfangreichen Pflichtenkatalog erfüllen.

Atomausstieg

Eigentlich hätten die Atomkraftwerke Neckarwestheim 2, Isar 2 und Emsland schon Ende 2022 abgeschaltet werden sollen. Doch wegen der Energiekrise wurde die Laufzeit verlängert. Doch Mitte April sollen sie dann endgültig vom Netz gehen.

Angebotspflicht für Mehrwegverpackungen

Ab sofort müssen Restaurants, Bistros und Cafés Essen und Getränke zum mitnehmen auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Das darf dann nicht teurer sein, als Essen oder Getränke in Einwegverpackungen. Eine Ausnahmeregelung gilt für kleinere Verkaufsstellen, die höchstens fünf Mitarbeiter haben und deren Verkaufsfläche höchstens 80 Quadratmeter beträgt. Bei Ketten wird die Verkaufsfläche und die Anzahl der Mitarbeiter in den einzelnen Filialen zusammengezählt, weshalb die Ausnahmeregel bei den meisten Ketten nicht greifen wird.

Das 49€-Ticket soll kommen

Das 49€-Ticket soll als Nachfolger der 9€-Tickets kommen. Ursprünglich war Anfang des Jahres als Start vorgesehen, mittlerweile sieht es aber nach einem Start im März oder April aus. Mit dem 49€-Ticket ist es dann wieder möglich mit einem Ticket deutschlandweit den ÖPNV zu nutzen.

OP-Maskenpflicht im Kfz-Verbandkasten

Ab 1. Februar diesen Jahres müssen in neu gekauften Verbandkästen zwei medizinische Masken enthalten sein. Ältere Verbandkästen müssen nicht nachgerüstet werden, weil die Straßenverkehrsordnung noch nicht angepasst ist.

Viele Neuerungen rund ums Auto

Für Plug-in-Hybridfahrzeuge bekommen Käufer jetzt keine Förderung vom Bund mehr. Für Elektrofahrzeuge beträgt die staatliche Förderung jetzt nur noch 4.500 Euro, anstatt der vorherigen  6.000 Euro. Fahrer von Autos die mit Autogas (LPG) fahren, müssen ab sofort tiefer in die Tasche greifen, weil eine Steuervergünstigung ausgelaufen ist und nicht verlängert wurde. Diejenigen die ihr Auto mit Benzin oder Diesel tanken können aufatmen, da die Bundesregierung auf die, eigentlich vorgesehene Erhöhung der CO2-Steuer, verzichtet. Teurer ist es jetzt aber für Lastkraftwagenfahrer, weil die Bundesregierung die LKW-Maut angehoben hat. Der Bund will damit die Kosten für Lärmbelastung und Luftverschmutzung stärker berücksichtigen.

Neues im Gesundheitssystem

Arbeitsnehmer, die gesetzlich versichert sind, müssen ab sofort keine schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr beim Arbeitgeber vorlegen. Die Daten werden direkt von der Krankenkasse digital übermittelt. Privatversicherte profitieren davon allerdings nicht, für sie gilt nach wie vor die bisherige Regelung. Außerdem können Ehepartner ab sofort gesundheitliche Entscheidungen füreinander treffen, wenn der jeweilige Partner keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann

In Kroatien wird ab sofort mit dem Euro gezahlt

Kroatien führt den Euro als offizielle Landeswährung ein. Der Euro löst damit die ehemalige Währung Kuna ab. Deshalb werden auch neue Euromünzen in den Umlauf gebracht. Außerdem wird Kroatien Teil der grenzkontrollfreien Schengen- Zone. Das wird viele Urlauber aus Deutschland freuen, da es keine Grenzkontrollen mehr bei der Einreise nach Kroatien geben wird und die Einreise daher um einiges schneller ablaufen wird. Stichprobenartige Kontrollen bleiben allerdings möglich.

Netflix - Unteraccounts sollen extra kosten

Netflix will das Teilen eines Accounts erschweren. Es soll nicht mehr möglich sein, dass man sich einen Account teilt, obwohl man nicht im gleichen Haushalt lebt. Wer das macht soll künftig draufzahlen müssen. Wie genau die Regelung aussehen wird und wie Netflix die Regelung durchsetzen will, wurde von dem Unternehmen aber noch nicht bekanntgegeben.

"Wetten, dass..?" - auch dieses Jahr wieder in Baden-Württemberg

Nachdem "Wetten, dass..?" 2022 aus Friedrichshafen (Bodenseekreis) übertragen wurde, soll Baden-Württemberg auch dieses Jahr wieder Schauplatz für den TV-Klassiker sein. Dieses Jahr soll die Show nach bisheriger Planung am 25. November aus Offenburg (Ortenaukreis)  übertragen werden. Wie es dann 2024 mit der Show weitergeht ist derzeit noch offen.

Symbolbild: shutterstock