Bund und Länder beschließen 2G im Einzelhandel
Wie bricht Deutschland die vierte Welle? Die Ministerpräsidenten der Länder, Kanzlerin Merkel und Bald-Kanzler Scholz haben sich auf bundesweit strengere Corona-Regeln geeinigt. In Baden-Württemberg sollen davon abweichend in einigen Bereichen strengere Regeln gelten.
Kontaktbeschränkungen
Freizeit und Kultur
Für Kultur- und Freizeitveranstaltungen gilt künftig 2G, genauso flächendeckend auch für den Einzelhandel (außer für Läden des täglichen Bedarfs). Beides ist unabhängig von der Inzidenz. Bei uns in Baden-Württemberg war es bisher so, dass mit der neuen Alarmstufe 2G nur in Hotspots mit einer Inzidenz von 500 gegriffen hat - jetzt also flächendeckend.
Ab einer 7-Tage Inzidenz von 350 müssen Clubs und Dicotheken schließen. Derzeit liegen in Baden-Württemberg fast alle Stadt- und Landkreise über diesem Wert - nur die Stadtkreise Heidelberg und Stuttgart liegen noch knapp darunter.
In Baden-Württemberg soll in Restaurants künftig 2G-Plus gelten.
Private Treffen
Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, darf sich ein Haushalt nur noch mit zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts treffen – Kinder bis inklusive 14 Jahren zählen nicht mit rein. Ab einer Inzidenz von 350 sind Private Feiern in Innenräumen sind nur noch mit bis zu 50 Personen erlaubt. Im Freien mit bis zu 200 Personen. Das gilt für geimpfte und Ungeimpte.
Impfungen
Der Impfstatus läuft aus: neun Monate nach der Zweitimpfung verliert man den Status der vollständigen Impfung. Dann muss also geboostert werden, damit man wieder als vollständig geimpft gilt. Für diese Regelung soll es aber eine Überganszeit geben.
Was die allgemeine Impfpflicht angeht, soll der Bundestag in einer offenen Abstimmung entscheiden und der Ehtikrat soll bis Ende des Jahres eine Empfehlung abgeben. Die allgemeine Impfpflicht würde dann ab Februar 2022 kommen. Merkel hat außerdem noch betont, dass die Bundesländer diese Regeln nochmal strenger handhaben können, wenn sie wollen.
Großveranstaltungen
Veranstaltungen wie Bundesligaspiele dürfen auf Bundesebene auch weiter vor Publikum stattfinden. Maximal die Hälfte der Zuschauerplätze darf belegt werden bzw. im Freien nicht mehr als 15.000 und in Innenräumen nicht mehr als 5.000. Update (3. Dezember, 10:30): Baden-Württemberg verbietet hingegen Großveranstaltungen, sowohl beim Sport als auch im Kulturbereich. Bei uns gilt ab Samstag, 4. Dezember eine Personenobergrenze von 750. Geisterspiele, wie ursprünglich von Ministerpräsident Kretschmann angekündigt, sind damit aber vom Tisch.
Weitere Beschlüsse
Böllerverbot zu Silvester: Der Verkauf von Feuerwerk und Böllern wird wie schon letztes Jahr verboten. An den Schulen gilt bundesweit künftig eine generelle Maskenpflicht im Unterricht für alle Klassenstufen, in Baden-Württemberg gilt diese schon seit letzter Woche.
Was bedeutet das jetzt für Baden-Württemberg?
Das Land plant weitere Verschärfungen der Bundesregeln. So werden ab Samstag alle Weihnachtsmärkte geschlossen sowie Sport-, Kultur- und Freizeitveranstaltungen deutlich stärker eingeschränkt. Für Ungeimpfte gilt: Sie dürfen sich mit einem Haushalt plus einer weiteren Person treffen. Die Details zu den Regelungen werden aber erst heute bekannt gegeben - sie werden dann per Umlaufverfahren im Landesparlament entschieden und gelten ab Samstag.