Bahn frei für Erweiterung des Nationalparks - Rat stimmt zu
21.02.2025
Der Ausweitung des Nationalparks Schwarzwald steht nichts mehr entgegen. Der Nationalparkrat, das höchste Entscheidungsgremium des Schutzgebiets, stimmte den Plänen zum sogenannten Lückenschluss mehrheitlich zu, wie der Rat und das Umweltministerium mitteilten. Damit sei der Weg frei, das Gesetz dafür möglichst im Herbst zu beschließen und zum 1. Januar 2026 in Kraft treten zu lassen.
Erweiterung abgesegnet - mit Kompromissen
Durch den Lückenschluss sollen die beiden Teilstücke des bisher rund 100 Quadratkilometer großen Schutzgebiets zu einem zusammenhängenden Gebiet werden. «Der vereinigte, kompakte neue Nationalpark wird eine noch größere Strahlkraft für den Schwarzwald insgesamt entfalten», sagte Umweltministerin Thekla Walter (Grüne). Gemeinsam sei ein guter Weg gefunden worden, um die Anliegen und Wünsche der Anrainergemeinden zu berücksichtigen.
So wird das Management für den Baumschädling Borkenkäfer künftig überwiegend vom Landesforstbetrieb ForstBW übernommen. Außerdem gab das Ministerium Garantien für die Weiterentwicklung vorhandener Infrastruktur wie Strom und Internet. Zudem sollen bereits vorhandene Wege erhalten werden. Der Nationalparkrat hatte den Erweiterungsplänen bei einer Gegenstimme zugestimmt.
Entscheidung fiel nach Verzögerung
Die Entscheidung hätte eigentlich schon am 31. Januar fallen sollen, war aber wegen verschiedenster Bedenken der Gemeinden, die in dem Erweiterungsgebiet liegen, verschoben worden. Die Kommunen sorgten sich unter anderem um das Borkenkäfermanagement und darum, ob Bürger in diesen Managementzonen den Wald frei betreten, Holz lagern oder Pilze und Beeren sammeln können.
Waldgenossenschaft tauscht Flächen
Die grün-schwarze Regierungskoalition hatte sich im Oktober vergangenen Jahres grundsätzlich auf die Erweiterung geeinigt. Dafür werden Flächen der Waldgenossenschaft Murgschifferschaft gegen Staatswald in derselben Region getauscht. Das Land zieht sich aus der Genossenschaft zurück und verkauft seine Anteile an die verbleibenden Eigner.
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