Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ist ein Schild mit dem Bundesadler und dem Schriftzug "Bundesgerichtshof" angebracht., © Uli Deck/dpa
Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ist ein Schild mit dem Bundesadler und dem Schriftzug "Bundesgerichtshof" angebracht. Uli Deck/dpa, dpa
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BGH urteilt im Moschee-Streit: Für andere Kommunen relevant?

19.01.2024

Im Rechtsstreit um den Bau einer Moschee nahe Stuttgart will der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag (9.00 Uhr) eine Entscheidung verkünden. Womöglich ließen sich anhand dieses Falls verallgemeinernde Aussagen treffen, die auch für andere Kommunen bedeutsam seien, hatte die Vorsitzende Richterin bei der Verhandlung Mitte November in Karlsruhe gesagt. (Az. V ZR 191/22)

Konkret geht es um ein Moschee-Projekt in Leinfelden-Echterdingen im Landkreis Esslingen. Die Stadt verlangt die Rückübertragung eines sogenannten Erbbaurechts, das sie einem muslimischen Verein im Jahr 2014 eingeräumt hatte. Dieses Recht sollte dem Verein unter anderem die Möglichkeit geben, auf einem städtischen Grundstück eine Moschee zu bauen. Doch dann gab es Streit: Als der Verein die Moschee nicht fristgerecht binnen vier Jahren fertiggestellt hatte, forderte die Stadt das Erbbaurecht wie vertraglich vereinbart zurück.

Die Parteien streiten darüber, ob das überhaupt geht. 2022 hatte das Oberlandesgericht Stuttgart zugunsten der Stadt entschieden. Es steht jedoch die Frage im Raum, ob das Rückforderungsrecht eingeschränkt sein könnte. Denn der Vertrag enthält eine möglicherweise problematische Regelung zur Vergütung im Falle der Rückforderung.

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